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  1. #1
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    Hallo,
    weiß jemand zufällig, wie es bei so einem Einspruch abläuft? Ich habe nirgendwo eine genaue Rechtsmittelbelehrung (berlinspezifisch) gefunden. Ich meine, hier auf der Homepage steht, dass der Einsruch bei bis zu 4 Punkten empfohlen wird. Nun würde ich gerne bestätigt haben, ob man ihn beim Landesprüfungsamt mitsamt der Argumente einreichen muß und welche Rolle dabei das Verwaltungsgericht spielt?
    Und was ist dabei formmäßig zu beachten???

    Danke
    Geändert von Annemaus (08.04.2004 um 12:17 Uhr)



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  2. #2
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    Wie die lokalen Details geregelt sind, weiß ich nicht. Das Verwaltungsgericht sollte aber für dich erst eine Rolle spielen, falls du zum dritten Mal durchgerasselt bist. Vorher sollte man von Klagen absehen und als Privatmann beim IMPP schriftlich Widerspruch gegen die betreffenden Fragen einlegen. KOmmt natürlich noch besser, wenn das eine Studentengruppe macht.
    Das LPA ist für die schriftliche Prüfung auf dieser privaten Ebene nicht der richtige Ansprechpartner.

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