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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    hi,
    hat jemand ähnliches erlebt?

    ich habe schonmal studiert und wurde dann krank, d.h. eine chron. krankheit brach aus. ich habe mich damals nicht exmatrikuliert, da ich soweit wie mögl. an der uni weiter teilnehmen wollte. ich konnte dann aber immer seltener hingehen und irgendwann gar nicht mehr, dachte aber lange zeit "bloß eingeschrieben bleiben, dann kann ich sofort wieder anfangen, wenn es mir besser geht" -tja, wunschdenken, schön wär´s gewesen letztendlich habe ich dann die uni ein paar semester lang nicht von innen gesehen.
    jetzt gehts mir soweit ganz gut und ich möchte medizin studieren. soweit, sogut. jetzt habe ich also ein fachärztliches gutachten, dass mir bestätigt, dass ich die letzten x jahre krank war (und es auch für den rest meines lebens bleiben werde, ist aber jetzt mit medikamenten gut im griff), aber der typ von der zvs, den ich am telefon hatte, sagte, diese ganzen semester würden als parkstudium gewertet werden- obwohl ich nicht da war, sondern meistens im krankenhaus. kann man die semester annullieren lassen o.ä.? es war damals nicht für mich abzusehen, dass ich so lange fehlen würde. durch trügerische (schein-)fortschritte meiner gesundheitlichen situation dachte ich immer, dass ich richtig handele, wenn ich eingeschrieben bleibe- wusste auch natürlich auch nicht, dass ich durch die krankheit den wunsch, medizin zu studieren bekommen würde.

    irgendwelche tips????? oder wo könnte ich im netz mal nachlesen(sozialgesetzbuch?)?

    grüße von
    nic*ratlos*

    p.s. habe übrigens 1 wartesemester(zuletzt doch noch exmatrikuliert )und einen abischnitt von 2,0 aus nrw.



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  2. #2
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    Nein. Annulieren kannst Du das nicht.
    Jedoch kannst Du einen Antrags auf Verbesserung der Wartezeit stellen oder auch eine Härtefallzulassung beantragen. Ebenso evtl. Härtefall-Erlass der Studiengebühren, wenn Du es zur Einschreibung über ZVS schaffst

    1. "Verbesserung der Wartezeit" in Etwa:

    Für mich war wärend der Zeit von X Jahren nicht absehbar, wann ich das Studium wieder aufnehmen konnte. Jedoch habe in in diesem Zeitraum nicht Studiert und konnte es nach Diagnose des Arztes auch nicht. Jedoch war das für mich nicht Absehbar. Daher möchte ich die Zeit von X Jahren als Wartesemester anerkannt habe ....

    2. Für Härtefallzulassung, keine Ahnung ob das Zutrifft: Meine Krankheit ist im Moment im Griff. Jedoch bedeutet es mir sehr viel, das Medizinstudium aufnehmen und Abschließen zu können und wie lange meine Krankheit mir ein Studium ermöglicht, kann nicht vorhergesagt werden.

    Das ganze nur so als Denkanstoss für
    die Argumentation. Alles muss natürlich entsprechend durch Fachärzte bestätitg werden.

    Ansonsten auch mal Prüfen, ob Du schwerbehindert bist. Dann kannste noch nen 2er Ortskriterium beantragen, zumal im Krankheitsfall bestimmt Familiärer beistand wichtig wäre.

    Mit 2,0 in NRW und 1 WS haste schon gute Changsen, zumindest über Hochschulquote oder aber über das Nachrückverfahren reinzukommen.

    Bis dann,
    Thomas



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  3. #3
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    danke thomas! das hört sich ja schonmal ganz gut an...
    grüße!
    nic



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  4. #4
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    Wobei ich Dir auch ganz klar sagen muss: Ausser das mit 2,0 die Changsen über die Hochschulquote (wichtig: Beim Hochschulbverhabeverfahren teilnehmen !), ganz gut sind, kann ich Dir nicht sagen,
    was die ZVS anerkennen wird.

    Bei diesen Anträgen sind sie sehr eigen. Wichtig ist auch, das die länge der Krankheit genau belegt wird.

    Bis dann,
    Thomas



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  5. #5
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    hi thomas,
    ich finde da schon aufbauend. also danke dir! werde eine riesenakte krankheitsverlauf da hinschicken...
    gruß
    nic



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