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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    hab ne Frage, die mir in der Vorklinik schon der Prof für Studi.fragen nicht beantworten konnte und der Studiendekan, den ich vor 2 Wochen darauf angesprochen habe auch nicht:

    Also, ich besitze NICHT die deutsche Staatsbürgerschaft, bin aber in Deutschland geboren, habe ununterbrochen hier gelebt, habe hier Abi gemacht und auch hier studiert (hab noch nicht mal ne Auslandsfamulatur oder A-PJ gemacht *grins* )-----> Bildungsinländer sozusagen.

    Ich lese aber in der Appr.ordnung , dass eben nur deutsche Staatsbürger, EU-Bürger (glaub ich) und Staatenlose usw. die Approbation erhalten ?? Jetzt bin ich im PJ. Was soll ich jetzt machen ?? Kennt sich da jemand aus?? Muss ich jetzt, wenn ich dann nach bestandenem 3. Stex. die ÄApp. haben will, den deutschen Pass beantragen ??

    LG
    Sanja



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  2. #2
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    Hallo Sanja,

    also auch als Ausländer, der in Deutschland studiert hat, bekommst du deine Approbation. Das weiss ich mit hundertprozentiger Sicherheit, da sonst meine Mitbewohnerin, die aus New York City kommt und mit mir zusammen studiert hat, wohl nie als Internistin hier in Berlin arbeiten könnte.
    Ich hab sie gerade nochmal gefragt und sie bestätigte mir, dass sie mit der Erteilung der Approbation auch keine Probleme hatte.
    Ich hoffe, wir konten dich beruhigen.

    Gruesse aus Berlin

    Tom und Maureen



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  3. #3
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    So richtig hifreich ist daß vielleicht nicht aber uns wurde im Sozialmedizin Seminar gesagt daß alle nicht -Deutschen hier die Approbation beantragen müßen (ich als EU-Ausländer auch).

    Dafür muß man (glaube ich) zum Gesundheitssenator seines Bundesland gehen. Sollte aber überhaupt kein Problem sein wenn du hier studiert hast.

    100% sicher bin ich mir aber beim besten Willen nicht.



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  4. #4
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    Hä??
    Und wieso musste ich mich dann einbürgern lassen und meine heißgeliebte alte Staatsbürgerschaft abgeben *schnüff*?

    Die Approbation gibt es NUR FÜR DEUTSCHE oder EU Ausländer. Das heisst aber nicht, das Du hier nicht arbeiten darfst, wenn Du dich nicht einbürgern lässt.
    Du würdest dann anstelle der Approbation eine Berufserlaubnis (=Zulassung) bekommen. Der Unterschied zur Approbation besteht darin, das die Zulassung immer nur befristet ist, und daher *regelmässig verlängert* werden muß.

    Darüber hinaus hättest Du einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Approbation, sofern du die Voraussetzungen erfüllst- d.h. die zuständige Verwaltungsbehörde (i.d.R. die jeweilige Bezirksregierung) kann Dir die Erteilung einer Approbation nicht verweigern, wenn Du alle Auflagen erfüllst. Einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Zulassung hingegen gibt es meines Wissens nach NICHT- d.h. es handelt sich um eine Ermessensentscheidung.

    An deiner Stelle würde ich es mir mit der Einbürgerung aber mal überlegen. Du bist hier geboren, hier aufgewachsen, hier zur Schule und Uni gegangen..., und um die ganzen Ausländerrechtlichen Schikanen bräuchtest Du dich dann auch nicht mehr zu kümmern.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Sieh dir vielleicht mal folgenden Link zur Ärztekammer Berlin an:
    http://www.aerztekammer-berlin.de/38...rzte/faq_kisa/

    Dort wirst Du folgende Ausführungen finden:
    "Wodurch unterscheidet sich eine Berufserlaubnis von einer Approbation?
    Die Approbation wird nur erteilt, wenn eine deutsche Staatsbürgerschaft vorhanden ist. Sie ist zeitlich uneingeschränkt gültig und ermöglicht eine privatärztliche Niederlassung. Nach Erhalt der Facharztanerkennung besteht die Möglichkeit zur Zulassung für eine kassenärztliche Niederlassung.
    Eine Berufserlaubnis hingegen ermöglicht die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Abhängigkeit, d.h. eine Tätigkeit unter Aufsicht eines Arztes mit einer Approbation. Der Gültigkeitsbereich der Berufserlaubnis beschränkt sich auf ein Bundesland bzw. im Fall von Berlin, auf das Land Berlin und ist zeitlich befristet."

    Hoffe, dir ein wenig weitergeholfen zu haben ;)



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