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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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    Der JD ist ein dreijähriges Studium ohne Doktorarbeit, sogar ohne Abschlußarbeit, genau wie der MD eben in vier Jahren. Im übrigen wird bei den Juristen der JD normalerweise als Äquivalent zum ersten juristischen Staatsexamen in Deutschland betrachtet. Ob es möglich ist, attorney-at-law zu werden, ohne den JD, das hängt vom jeweiligen Bundesstaat ab. Für den attorney-at-law-at-New-York reichen wohl 24 credits einer in den USA akkreditierten Law School aus, um mit einem ausländischen Juraabschluß zugelassen zu werden, was meist über den sog. LL.M. erlangt wird. Ansonsten benötigt man aber sehr wohl den JD, um als attorney-at-law zugelassen zu werden. In anderen Bundesstaaten, wie z.B. Illinois, müssen selbst ausländische Juristen den JD nachmachen. Somit ist im Normalfall der JD die Voraussetzung für die Zulassung als attorney-at-law. Der Dr.iur. entspricht im übrigen dem SJD, der aber meist nur von Hochschullehrern erworben wird, aber selbst dafür nicht erforderlich ist.



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  2. #22
    Diamanten Mitglied Avatar von hobbes
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  3. #23
    zivi
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    Es gibt "professional degrees" (MD, JD etc.) und "research degrees" (PhD). Die "research degrees" entsrpechen unseren Doktortiteln (Dr. med., Dr. jur. etc.), die "professional degrees" sind vielleicht ranggleich mit unserem Staatsexamen.
    PhD ist zwar die Abkürzung für "doctor of philosophy", hat mit Philosophie aber gar nichts zu tun, weil man ihn überall machen kann (Physik, Chemie, Geschichte etc.). Das ganze ist eben von den Bezeichnungen her total unlogisch und bescheuert, aber ich finde im Grunde ist das System doch gar nicht schlecht. Man kann einem Arzt einen beruflichen Titel geben, damit die Patienten nicht völlig verwirrt sind und denken ihr Doktor ist gar kein richtiger Doktor. Denen die wirklich forschen wollen gibt man einen Titel, der auch tatsächlich eine Qualifikation für die Forschung darstellt. Das wäre doch immerhin ein Möglichkeit, die Inflation des Dr. med. zu verhindern und ihn von einer obligatorischen Formalität wieder zu einer echten Qualifikation für die Forschung zu machen. Allerdings ist dieses Durcheinander der Bezeichnungen natürlich schon ein Problem. Gerade wenn man bedenkt, dass in den USA wie Luccas erzählt hat sogar Physiotherapeuten einen Doktor in ihrer Berufsbezeichnung haben.



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  4. #24
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    Mache gerade meinen Facharzt in den USA...

    Deshalb hier zum Technischen: Nach Step1 und Step2 (bei mir noch separat CSA und TOEFL) bekommt man eine Urkunde vom Educ. Comittee for Foreign Med Graduates (ECFMG). Darauf steht, dass man alle Vorraussetzungen zur Ausübung des Arztjob in den USA erfüllt. Auf der Urkunde steht nicht, dass man jetzt einen M.D. verliehen bekommen hat oder Ähnliches. Man darf halt mit seinem Heimatabschluss in den USA praktizieren. Das ist alles. Im Alltag wird das deutsche 3. Stex in einen M.D. übersetzt.

    Step 3 macht man üblicherweise nach dem ersten Jahr der FA ("Internship"). Ganz Schlaue machen Step3 aber schon früher, um ein besseres Visum zu bekommen. Wenn man Step3 und das Internship absolviert hat, wird man in den USA in aller Regel "vollapprobiert", d.h., man darf Visiten abrechnen und Rezepte schreiben.

    Step1-3 haben nichts mit akademischen Titeln zu tun. Sie sind nur Teil des Medical Licensing Verfahrens.

    Im Übrigen zu Luccas: Professional degrees wie der M.D. sind in den USA weitaus angesagter als Ph.D.s, weil nämlich die M.D.s ordentlich Kohle verdienen, wohingegen die meisten Ph.D.s arme Ausländer-Schlucker mit schlechtbezahlten Pipettierjobs sind (Ausnahmen bestätigen die Regel).

    Diesen ganzen akademischen Statusquatsch gibt es hier irgendwie eh nicht so ausgeprägt wie in Deutschland. Ein Freund von mir ist bereits Assistent Professor, obwohl er gerade erst seine FA angefangen hat.

    Porschefahrer



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  5. #25
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    Du darfst dich wenn du das ECFMG Certifikat hast MD nennen.



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