Angeregt durch ein Urologieseminar, in dem wir u.a. über das Transplantationsgesetz diskutiert haben, möchte ich das Thema Organtransplantation bzw. die gesetzlichen Regeln nochmal zur Diskussion stellen.
Nieren kann man offensichtlich alleine nach Blutgruppenkriterien transplantieren (muß mich dazu aber nochmal belesen), weswegen es leicht möglich ist, eine Lebendspende zu realisieren.
Das meiner Meinung nach gute Argument gegen diese Lebendspende ist, daß man einem völlig gesunden Menschen ein Organ entnimmt, obwol mit einer anständigen gesetzlichen Regelung (nämlich Widerspruchslösung anstatt Zustimmungslösung) die Organe zu beschaffen und zu nutzen wären, die jetzt einfach im Grab verschwinden.
Ich will mit dieser Meinung nicht diejenigen Angehörigen anklagen, die Nieren für Ehepartner, Kinder... spenden.
Aber der Weg der Lebendspende sollte meiner Meinung nach erst gegangen werden, wenn trotz sinnvoller gesetzlicher Regelung noch immer ein Organengpaß besteht.
Warum gibt es die Widerspruchsregelung in Deutschland eigentlich nicht?