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Thema: verteilung

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Geändert von rovo (20.12.2004 um 11:31 Uhr)



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  2. #2
    little red riding bitch Avatar von agouti_lilac
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    Kannst du mal bitte die URL angeben? Das ist alles ein bißchen unübersichtlich sonst....
    Calvin: “It's psychosomatic. You need a lobotomy. I'll get a saw.”



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  3. #3
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    also bei marburg das n einerseits und das 1,4 andererseits kommt, weil leute mit gutem abi so unklug gewählt haben, dass sie ins ungenannnte marburg verteilt wurden, gell?!
    Ja.
    heisst das dann auch, dass alle, die marburg überhaupt genannt haben, hingekommen sind?
    Nein, du musst ja immer noch die NC-Grenze deines Bundeslandes, sowie die Verteilungs- und Auswahlgrenze für Marburg knacken. Sollte dies jedoch alles der Fall sein, kommst du natürlich nach Marburg, sofern du diese Uni genannt hast (und im Verteilungsverfahren nicht schon an eine andere, zuerst genannte Uni verteilt wurdest)
    und was heisst n 11, am 11.platz genannt? 11 leute, die marburg nicht genannt hatten?
    Wenn kein Ortswunsch im Verteilungsverfahren berücksichtigt werden kann (z.B. im Fall einer irrealistischen Wahl mit lauter Unis mit sehr hohen NCs), der Bewerber aber trotzdem am Hochschulverfahren teilnehmen kann, da er die NC-Grenze seines Bundeslandes geknackt hat, versucht die ZVS, ihn an anderen Unis, die er nicht explizit genannt hat, in einem Hochschulverfahren unterzubringen. Dabei probiert sie dann die verfügbaren Hochschulen der Reihe nach durch (welche Reihenfolge sie dabei benutzt, ist mir freilich unklar; z.B. einfache alphabetische Reihenfolge oder aber sortiert nach Bundesländern; spielt auch keine grosse Rolle); N11 heisst in diesem Fall, dass erst der 11. Versuch insgesamt erfolgreich war. Hatte der Bewerber z.B. 4 Ortswünsche explizit genannt (und die Landesgrenze geknackt), werden natürlich zuerst diese 4 Ortswünsche probiert; diese sind alle gescheitert; das Verfahren läuft dann weiter mit dem 5. Versuch (1. nichtgenannte Uni), usw.
    Bei 11 Versuchen wäre dann Schluss gewesen; das heisst, dass eine Uni mit "N11" eigentlich recht unbeliebt ist, da ja soviel andere Unis vor ihr ihr Gesamtplätzekontingent aufgefüllt hatten.
    und bei hamburg: haben die mit 2,5 dann 100 jahre wartezeit, oder wie kommt die erste ortspräferenz im gegensatz zur "schlechten" note zustande?
    Naja 100 Jahre Wartezeit halte ich für ein Gerücht.
    Nee, aber im Ernst: Solche Fragen kann man eigentlich nur beantworten, wenn man das genaue Verhältnis Bewerberzahl/Studienplätze insgesamt kennt. (als möglicher Anhaltspunkt: Hamburg hat sehr viele Studienplätze (347) angeboten; gleichzeitig war das Verhältnis 1:3,9, was zuar schon recht heftig ist, aber immer noch deutlich unter dem Niveau von anderen gefragteren Unis liegt; somit sind Szenarien denkbar, in dem bestimmte globale Wahltendenzen (Bewerber mit guten Abis konzentrieren sich auf eine bestimmte Gruppe A von Unis, die mit "schlechteren" Abis peilen eher eine Gruppe B an) denkbar, die letztendlich dazu führen, dass an einer Gruppe C (weder attraktiv für hohe noch für niedrige Schnitte, wobei dies jetzt keine Bewertung für Hamburg darstellen soll!) die NCs deutlich sinken.)
    Naja, das war jetzt ein eher müder Erklärungsversuch, vielleicht hat ja jemand eine bessere Idee.
    morgoth
    P.S. Deine Zahlen sind alle irgendwie "falsch"; vgl. doch mal den folgenden Link
    P.P.S. Go Griechenland Go !



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  4. #4
    Senior Mitglied
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    Geändert von rovo (20.12.2004 um 11:32 Uhr)



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  5. #5
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Huch, ich bin tatsächlich davon ausgegangen, du würdest Fragen in Bezug auf das Hochschulverfahren stellen. Deine Zahlen sind natürlich richtig; sie beziehen sich jedoch auf das ZVS-Verfahren. Nichtsdestotrotz ändern jedoch einige numerische Unterschiede nichts an den Verteilungsprinzipien.
    Du hast dann natürlich auch insofern recht mit Marburg, als dass jetzt zwei Verteilungsverfahren für den Ort durchgeführt werden, einmal nach Note (Grenze bei 1,2, SK5) und einmal nach Sozialkriterium (Grenze bei SK5, Abischnitt 1,4). Das bedeutet natürlich, dass jeder mit Sozialkriterium 4 oder besser seinen gewünschten Platz in Marburg erhalten hat. Wie gesagt, mein vorheriger Post bezog sich auf das Hochschulverfahren, wo halt keine Berücksichtigung des Sozialkriteriums im eigentlichen Auswahlverfahren mehr stattfindet; hier geht es dann einzig und allein nach Note.
    morgoth



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