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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo. Bin neu hier und möchte euch hier erstmal ganz herzlich danken, dass es so tolle Foren gibt. Denn nur mit der zvs-info ist einem irgenmdwie noch lange nicht geholfen.
    Also zu mir: Ich habe mein Abi dieses Jahr in Thüringen mit 2,0 bestanden. Fakt ist auch, dass sich zum 02.08.04 meinen Zivildienst beginne und damit zumindestens schon einmal mein Pflegedienst abzuleisten.
    Aber nun zur zvs. Da ich in Jena wohne, wäre mir die Uni am liebsten. Ich blick da nicht so richtig durch, aber mit wie vielen Wartwesemestern muss ich rechnen? Da ich 2 Semester durch meinen Zivi auf jeden Fall habe, geht es mir eigentlich darum so schnell wie möglich danach zu studieren. Ich muss dann abwägen wie viele Wartesemester es mir wert sind auf eine gute Uni zu spekulieren. Ich gehe da von max. 4 aus. Jetzt ist meine Frage wie ich mich jetzt verhalten soll. Jetzt bewerben und hoffen zugeteilt zu werden? Aber wenn ich bsw. Dresden, Greifswald Jena, Magdeburg und Regensburg ins Auge gefasst habe und sage ich möchte nicht auf weitere Hochschulen verteilt werden (Ausschluss), wie sieht es dann mit den Wartesemestern aus. Also noch mal verständlicher, ich möchte bevorzugt an diesen Unis studieren, nehme max. 4 Wartesemester in Kauf. Wie seht ihr die Chancen? Auf welche Uni sollte ich mich "erstplaziert" bewerben. Oder muss ich mir diese Unis generell aus dem Kopf schlagen?
    Ich weiß das klingt jetzt als hätte ich mich nicht so recht mit der Materie beschäftigt, aber das habe ich schon! Nur leider gelingt mir der Durchstieg nur schwer...
    Ich bin über jeden Hinweis sehr, sehr dankbar!



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  2. #2
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Also, die Zahlen zum WS2003/2004 findest du hier.
    Zum Wintersemester hätte dein Schnitt zu keinem Studienplatz gereicht; weder über das ZVS-Hauptverfahren (Grenze bei 1,5 - 2 Wartesemester), noch über das Hochschulverfahren (Grenze bei 1,9). Als "klassische" Zulassungsmethode bleibt dir somit nur noch die Auswahl nach Wartezeit (derzeitiger Stand: insgesamt 6 Wartesemester). Dir bleiben natürlich noch andere Möglichkeiten offen, wie das Nachrückverfahren oder das Losverfahren (wobei es hier mehr oder weniger auf dein "Glück" ankommt).
    Wenn du also nicht viel Glück hast, und der NC gleich bleibt, wirst du wohl einige Zeit auf deinen Studienplatz überhaupt warten müssen.
    Wenn der NC sinken würden (von 1,9 auf 2,0), kannst du am Hochschulverfahren teilnehmen. Du hast nur einmal diese Chance, es empfiehlt sich also, eine geschickte Erstwahl zu treffen. Die NC-Grenzen findest du in der obenangegebenen Tabelle; du siehst, dass es Unis gibt mit scharfen Verteilungs- und Auswahlgrenzen, und Unis mit weniger hohen NCs. Wenn du auf das Hochschulverfahren spekulierst (diese Chance wirst du natürlich nutzen wollten!?), solltest du auf jeden Fall eine Uni als Erstwahl angeben, die einen realistischen NC hat. Jena mit 1,7 gehört da sicherlich nicht dazu. Das Sozialkriterium 4 (nächstgelegene Uni) hilft dir im Hochschulverfahren übrigens nicht weiter, da die Auswahlgrenze rein nach Note (nachrangiges Kriterium: Wartezeit) gezogen wird.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Also suche ich mir die Unis, bei denen die Auswahlgrenze höher oder gleich (??) wie mein Abischnitt ist. Was bedeutet dann die Spalte Verteilung nach Note möglich bis.... ?
    Wenn ich mit meiner Annahme richtig liege, dann wurde in Jena bis 1,7 berücksichtigt und bis 1,9 konnte genommen werden? Klingt irgendwie unlogisch. Da habe ich bestimmt noch was nicht begriffen, oder? Was bedeuten in eben dieser Spalte Verteilung nach Note möglich bis.... die kleinen Zahklen davor und danach? Und was ist mit den Unis bei denen die Auswahl mit H gekennzeichnet ist. Mussich mich bei denen direkt bewerben?
    Oh Mann, ich komm mir vor wie der letzte Trottel, aber irgendwie versteh ich noch nicht alles. Helft mir! Danke...



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  4. #4
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Also beim Hochschulverfahren gibt es zwei Möglichkeiten:
    - von der ZVS durchgeführtes H.
    - von den Unis selbst durchgeführtes H. (erkennbar am "H" in der zweiten Spalte)

    1. Beim ZVS durchgeführten Verfahren werden zunächst auf jede Uni dreimal soviele Bewerber auf jede Uni verteilt, wie tatsächlich Bewerber vorhanden sind. Der "schlechteste" Bewerber, der gerade noch zu diesem Kreis gehört, findest du in der ersten Spalte der Tabelle ("Verteilung nach Note möglich bis ..."). Beispiel Aachen zum WS2003/2004: 2 - 2,2 - 6 bedeutet: Der letzte verteilte Bewerber hatte Aaachen als Zweitwunsch angegeben (2), er hatte einen Abischnitt von 2,2 und Sozialkriterium 5. Da hier das entscheidende Kriterium die Abinote ist, wurden alle mit Abischnitt 2,2 oder besser genommen. (Die Spalte "Verteilung nach Sozialkriterium möglich bis ... " ist im Grunde nicht so interessant, hier werden auch Bewerber auf die jeweiligen Unis verteilt; aber diese Bewerber müssen Sozialkriterium 1, 2 oder 3 besitzen, was nur auf sehr wenige zutrifft; Schwerbehinderte, Verheiratete eventuell mit Kind, schwerwiegende finanzielle, gesundheitliche o.ä. Gründe ...)
    Nach diesem ersten verteilungsverfahren führt die ZVS das Asuwahlverfahren durch; nun bekommen die oben verteilten Bewerber einen Studienplatz an der jeweiligen Uni (oder halt auch nicht). Entscheidendes Kriterium ist hier die Note; die Spalte "Auswahl möglich bis ... " gibt den "schlechtesten" Bewerber an, der gerade noch einen Studienplatz erhalten hat. Wiederum für Aachen: 2,0 (2) bedeutet: Der letzte Bewerber hatte einen Abischnitt von 2,0 und 2 Wartesemester; alle mit 2,0 und 2 oder mehr Wartesemestern und alle mit Abischnitt 1,9-1,0 wurden genommen; Abischnitt 2,0 mit nur einem (oder keinem) Wartesemester reichte nicht.

    2. Führen die Unis das Hochschulverfahren selbst durch (i.d.R. durch ein Auswahlgespräch mit eventueller Berücksichtigung von beruflicher Qualifikation u.ä.), übernimmt die ZVS nur das Verteilungsverfahren; die Verteilungsgrenzen sind auf die gleiche Weise zu lesen wie oben. Hier ergeben sich keine Auswahlgrenzen im eigentlichen Sinne (letzte Spalte leer), da in diesem Hochschulverfahren halt nicht vorrangig nach dem Abischnitt zugelassen wird.

    Zu deinem Beispiel Jena dann: Nach Jena konntest du zum WS2003/2004 mit einem Abischnitt von 1,9 (bei Sozialkriterium 5) oder halt mit einem Abischnitt 1,8-1,0 verteilt werden. Den Studienplatz erhieltest du jedoch nur bei Abischnitt 1,7 (dann mit 2 Wartesemestern) oder besser.
    Daraus ergibt sich folgendes: In Jena hättest du mit 1,8 bspw. am Hochschulverfahren teilnehmen können (geknackte Verteilungsgrenze), einen Platz hättest du aber trotzdem nicht bekommen (gescheitert an der Auswahlgrenze). Da man jetzt bei allen ZVS-Bewerbungen für den Studiengang Medizin nur einmal am Hochschulverfahren teilnehmen kann, wäre eine Erstwahl Jena mit Abischnitt 1,8 natürlich sehr ärgerlich gewesen ("Hochschuljoker" verbraten).
    Du kannst dich an keiner Uni direkt bewerben; ob ein Auswahlgespräch durchgeführt oder nicht, die Verteilung übernimmt in jedem Fall die ZVS.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Danke, dass du dir so viel Mühe machst!
    Mir stellt sich das jetzt so dar: Wenn ich (im angenommenen Fall) mich mit meinem Erstwunsch an einer uni bewerbe, die im vergangenen WS bis 2,0 mit 2 Wartesemestern genommen hat und das für dieses WS auch gilt, dann habe ich meinen Hochschuljoker "verbraten".
    Ich habe aber erst nach meinem Zivi 2 Wartesemester. Nun ist es für mich also günstiger, mich erst nach meinem Zivi zu bewerben, weil ich dann 2 Wartesemester habe und die Chancen berücksichtgt werden zu können größer sind? Sprich, ich könnte sonst meinen einzigen Joker zum Medizinstudium ohne 6(+) Wartesemester verlieren. Gibt es Daten zu den Grenzen bei den Hochschulinternen Auswahlverfahren (die mit H in "Auswahl möglich bis..." gekennzeichnet sind)?
    So langsam scheint es bei mir anzukommen...



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