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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Moin,

    kann mir einer sagen wo ich mich bei sowas hinwenden kann (find auf der HP des IMPP nix.)

    Danke



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  2. #2
    Unregistriert
    Guest
    eigentlich kann man an die Adresse des IMPP die Fragen, die strittig sind bis 7 Tage nach dem Examen hinschicken. Die schauen dann, obs wirklich strittig ist.
    Danach ist es aber unmöglich Widerspruch einzulegen. Das hatte ich auch schon versucht mit Quellen aus Büchern und Kopien und so. DArauf hin bekam ich die Antwort, dass aufgrund eines Gerichtsurteils die eingesendeten Quellen kein Beweis für die Richtigkeit meiner Antwortvariante ist, sondern die Bücher fehlerhaft!



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  3. #3
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Zitat Zitat von Unregistriert
    DArauf hin bekam ich die Antwort, dass aufgrund eines Gerichtsurteils die eingesendeten Quellen kein Beweis für die Richtigkeit meiner Antwortvariante ist, sondern die Bücher fehlerhaft!
    Eigentlich sagt doch aber das gerichtsurteil das gegenteil ???

    siehe FAQ´s:
    http://www.medi-learn.de/medizinstud...ad.php?t=13902

    Allerdings muß es natürlich schon ein med. Standardwerk sein....
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



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  4. #4
    Gold Mitglied Avatar von lara162
    Mitglied seit
    18.08.2004
    Beiträge
    494
    Wie ist das eigentlich wenn jemand nach Bekanntgabe der offiziellen Ergebinsse Einspruch bei einer bestimmten Frage erhebt und aufgrund seiner Quellenangabe recht bekommen, dass seine Antwort auch richtig ist?

    Wird die Frage dann nachträglich auch noch mal aus der Wertung genommen? Bekommt der jenige dann nur für seine Antwort noch einen extra Punkt gut geschrieben? Bekommen alle die diese Antwort gewählt hatten noch einen extra Punkt oder wie läuft das genau?



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  5. #5
    Narkosemensch Avatar von Vystup
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    04.08.2002
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    Leipzig
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    ich kann mir nicht vorstellen, dass nachdem die arbeiten vom impp korrigiert worden sind noch einspruehe moeglich sind. ansonsten muessten sie ja alle physikumszeugnisse wieder einfordern und ggf. noch die noten aendern. 7 tage nach ende der pruefung hast du - danach gibt es keine einspruchsmoeglichkeit mehr.



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