Also meines Wissens kann man eine fünf allenfalls durch eine zwei ausgleichen, dann kommst du nämlich genau auf, 4,0, was bestanden wäre...
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Hi Leute,
Ich hab ne sehr wichtige Frage: Wenn ich schriftlich eine 5 haben sollte ( ich hab noch nicht nachgeschaut,weil ich mich nicht traue ), und mündlich eine 3 machen würde, käme ich doch umgerechnet auf ne 4,3 ! Ist das dann nun "bestanden"?
Hoffe auf schnelle Antwort!
LG, Amalia
Also meines Wissens kann man eine fünf allenfalls durch eine zwei ausgleichen, dann kommst du nämlich genau auf, 4,0, was bestanden wäre...
Damit bist Du durchgefallen.
Eine 5 in einem Teil kann nur mit ner 2 im anderem Teil ausgeglichen werden. Habt ihr kein Merkblatt vom LPA bekommen? Da steht das auch nochmal in aller Ausführlichkeit drin.
Da das schriftliche 2/3 zählt hätte man bei ner schriftlichen 3 und ner mündlichen 5 ja ne 3,7 und ist damit trotzdem durchgefallen.Zitat von Sidewinder
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Na gut, dann lass ich den letzten Teil meiner Bemerkung eben weg...immerhin war ja richtig, dass man eine schriftliche Fünf mit einer mündlichen zwei ausgleichen kann...das wollte sie ja wissen!