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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    muss mich korrigieren: Für Zweitstudien gibt es in Sachen Studiengebühren KEINE Verhandlung und kein Restguthaben, keine Gutschrift für Arbeiten oder Gremienarbeit! Wurde mir nur fäschlicherweise gutgeschrieben, weil das Studisekretariat mich als Erstudi geführt hat.

    Die aktuellen Daten für Frankfurt a.M.: 500 Euro pro Semester für Zweitstudis, keine Ausnahmen. Dies gilt noch für dieses und das nächste Semester, danach definitiv Erhöhung, über kurz oder lang (laut Gebührenstelle) auf 1500 Euro pro Semester für Medizin.

    So, jetzt fehlen mir mal eben 10000 Euro, die ich bei meiner Entscheidung für dieses Studium nicht berücksichtigt hatte, weil es das Gesetz da noch nicht gab. Schade, hatte immer an sowas wie Rechtssicherheit geglaubt...

    Hat jemand von euch Erfahrung mit Krediten, um das Studium zu finanzieren? Ich weiß, dass man bei der Ärztebank während des PJ was bekommen kann. Vorher auch schon?

    Viele Grüße,
    Hypomochlion



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  2. #7
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Es gibt einen Artikel bei Spiegel-online. Steht zwar nicht wirklich was definitives drin, aber vielleicht hilft es ja ein bißchen.

    http://www.spiegel.de/unispiegel/gel...323093,00.html
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    bezieht sich die Zweitstudiengebühr auf ein abgeschlossenes oder auch auf ein abgebrochenes Studium ?
    Zählt das Erststudium nach einem Quereinstieg auch noch als Zweitstudium ?



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  4. #9
    fischt im Trüben Avatar von Miramis
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    1. Die Zweitstudiengebühr bezieht sich auf ein abgeschlossenes Studium. Denn da hast Du ja schon eine Ausbildung genossen und musst Gründe für ein weiteres Studium haben.

    2. Ich verstehe was Du meinst: Das Erststudium ist nach einem Quereinstieg nach wie vor ein Erststudium, denn Du hast das Studium Deiner allerersten Studienwahl ja nicht abgeschlossen.



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  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    Beiträge
    26
    du hast mir sehr geholfen ,
    dank dir



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