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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Premium Mitglied Avatar von Frau Dockter
    Mitglied seit
    17.03.2004
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    Hallo,

    ich hoffe jemand kann mir meine etwas komischen Fragen beantworten:

    --Wenn ich in Göttingen klage, bekomme ich dann wahrscheinlich (nur) einen Teilstudienplatz?
    --Wie lange darf man denn mit einem Teilstudienplatz studieren? Nur bis zum 4. Semester oder bis man das Physikum hat?

    --Angenommen ich bekomme per Klage einen Teilstudienplatz. Die ganze Klagerei dauert ja und ich bin dann laut Papier z.B. schon im 3. Semester. Darf ich dann nur noch ein Jahr studieren?

    Wäre euch für eine Antwort sehr dankbar!

    Vielen Dank schonmal

    Gruß



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.02.2011
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    Hallo,

    Göttingen zieht nie Vergleiche. Das ist schon mal wichtig zu wissen , da sie also sich das Recht erhalten Gegenzuklagen. Das heißt nachdem du über teure, ewige Klage einen bekommen hast , kann es sein , dass du noch nicht mal bis zum 2. Sem. studieren kannst.... In der Regel ist es aber so , dass man das 1. Semester studieren kann. Der Teilstudienplatz ist Vorklinik , d. h. du kannst bis zum Physikum studieren , wenn sie dich nicht vorher herrauskicken. Klage ist eigendlich immer ein Teildtudienplatz...

    Hoffe hilf dir und anderen...



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  3. #3
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Göttingen macht sehr wohl Vergleiche.
    Mit einem Teilstudienplatz kannst du bis zum Physikum studieren, es sei denn, du wirst vorher wieder rausgeklagt. Häufig werden jedoch Vergleiche gezogen und nur die wenigsten Studenten die ich kenne mussten gehen weil sie rausgeklagt wurden - eigentlich kenne ich keinen Kläger bei dem das der Fall war.



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  4. #4
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Leichenschändung ist nach § 168 StGB strafbar.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Kiddo
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    der Thread ist von 2004.



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