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Thema: J1 Visum

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    fürs PJ braucht man doch wohl J1, oder? Zumindest hat mir die Uni ganz selbstverständlich das entsprechende Formular zugeschickt. Meine Frage: Bekomme ich auch für 4Mo PJ die 2jährige USA Sperre??? Wie ist Eure PJ Visa Strategie?

    JHS

    P.S. Die Suchfunktion habe ich mit "J1" bereits benutzt, aber im Forum nichts gefunden!



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  2. #2
    TBSE performer Avatar von test
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    Hallo

    bin kein Visum Spezialist, aber J1 ist nicht immer mit ner HRR verbunden. Gibt auch Forschungs J1, da muß man auch nicht 2 Jahre raus, soweit ich weiß. Frag am besten mal im Aerzteblatt Forum nach, da sind einige Leute im USA Forum, die sich damit auskennen oder sonst nen Anwalt.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von eatpigsbarf
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    Ja, für die 4 Monate müßtest Du tatsächlich das J1 beantragen. Aber -das war so bei mir, als ich bis Mai 6 Monate in Texas weilte und ist jetzt auch so ebi einem Freund, der gerade für 6 Monate nach Detroit geflogen ist- die machen das jetzt mittlerweile bei weniger als 6 Monaten gerne so, daß sie dir mit dem J1 gemeinsam ein Formular names DS-2019 ausstellen. Und das Ding hat den groben Vorteil, daß du die 2 Jahre Sperrfrist nicht antastest und auch Dir der Aufenthalt nicht von der max. J1-Zeit (sind, glaube ich, entweder 5 oder 7 Jahre) abgezogen wird. Aber (ist ja hier wahrscheinlich egal), man darf eben nur 6 Monate im Land bleiben und kann es nicht verlängern.

    Was auch noch wichtig ist (keine Ahnung, ob Dich das interessiert), Du mußt, wenn Du über die Grenze z.B. nach Kanada oder Mexiko willst, Dir immer auf diesem Visum unterschreiben lassen, daß Du das auch darfst. Das muß die Uni machen, bei der Du dann bist. Sonst kommst Du nicht wieder ins Land rein.
    Und worauf ich beim J1-Antrag achten mußte: laß Dir von Deinem Studentensekretariat (oder ähnlichem) eine Bescheinigung ausstellen, daß Du definitiv wieder an Deine Uni zurückmußt, zwecks 3. STEX und Studienabschluß. Denn die Bearbeiter wollen einen Beweis dafür haben, daß Du auch wirklich wieder nach Deutschland mußt und um Gottes Willen nicht in den USA bleibst.... Auch gut als Beweisstück kann ein Mietvertrag kommen...

    Und ich brauchte auch noch einen Wisch von der Bank, daß ich mich die ganze Zeit über selbst finanziell versorgen kann (mind. $1000 zur Verfügung im Monat habe).
    Viel Glück!!!!!!!



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  4. #4
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    Hallo eatpigsbarf,

    Ich habe das DS-2019 ("entsprechende Formular") geschickt bekommen, aber auf seite 2 steht in den Erläuterungen unter (a) eben gerade diese "Two Year Home Country Physical Presence Requirement" Regel ???

    Aber es ist wohl eine Kann-Bestimmung...und dann hoffe ich mal, dass es so geregelt wird, wie Du es beschreibst!

    Ich rufe jedenfalls mal in der nächsten Woche bei der US-Botschafts Hotline an (muss ich ja eh, um das J1 zu bekommen...).

    JHS



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von eatpigsbarf
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    hmm, habe leider meinen Paß hier gerade nicht vorliegen, aber ich weiß, daß ich das DS-2019 aus dem Grund bekommen habe, damit da nicht irgendwas an den 2 Jahren angekratzt wurde. Weil ich da bald wieder hinwill, und zwar innerhalb der nächsten 2 Jahre für länger. Außerdem soll es so sein, daß Deutschland (das ist wohl angeblich -lt. International Office von der Uni, wo ich in den USA war- das Land, was den 2 Jahresfrist-Ausschlag gibt) mit den 2 Jahren sowieso nicht so streng ist. So haben die mir das erklärt.
    Und es ist so, daß dieses DS-2019 zusammen mit dem J1 rausgegeben wird, damit man, wenn man nur kurz im Land ist, nicht die J1-Bedingungen "antastet" - eben besagt 2 Jahre und nachher, bei erneutem J1-Antrag die komplette J1-Dauer dableiben kann.

    Und mit dem Visumsformularen: die kannst Du Dir alle auf der Homepage der Amerikanischen Botschaft (www.usembassy.de) runterladen. So habe ich das gemacht. Mußt bloß drauf achten, daß wenn Du denen die Antragsbearbeitungsbgebühr schickst, Du das direkt bei der Bank machst, damit du das Überweisungsformular als Beweis für Deine Zahlung mit in die Antragsunterlagen legen kannst.

    Wenn du noch irgendwelche Fragen hast, meine E-Mail-Adresse hast Du ja



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