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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Meine Studiengebühren in Höhe von 3700 € sind unter Angabe von IBAN und SWIFT Code elektronisch überwiesen worden. Angekommen sind aber anscheinend 8 Euro zuwenig, obwohl soweit ich weiß durch EU-Verordnung solche Gebühren unzulässig sind.
    Muss ich jedesmal, wenn ich einen Eurobetrag (z. B. für Miete) nach Ungarn überweise damit rechnen, dass nicht das ganze Geld ankommt?
    Was habt Ihr für Erfahrungen, kann man sich irgendwo beschweren?
    Danke schön für Eure Antworten
    Hyronimus



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  2. #2
    ehem-user-02-08-2021-1312
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    Geändert von ehem-user-02-08-2021-1312 (13.05.2021 um 13:22 Uhr)



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  3. #3
    Redaktion MEDI-LEARN Avatar von DoktorW
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    deine bank weiß das sicher am besten! Ich würde da mal nachhaken!
    Der Pessimist sieht nur die dunkle Seite der Wolken und jammert. Der Philosoph sieht beide Seiten und zuckt die Achseln. Der Optimist sieht die Wolken gar nicht - er geht auf ihnen spazieren.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Nur so zur Info, hier die Antwort meiner Bank auf meine Nachfrage hin:

    Sehr geehrter Herr ......,

    Ungarn gehört zwar seit dem 01.05.2004 zu EU und unterliegt daher der
    EU-Preisverordnung für grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr.
    Eine EU-Überweisung hat folgende Merkmale:
    - Überweisungsbetrag bis zu EUR 12.500,--
    - Gebührenregelung SHARE
    - IBAN + BIC
    Gutschriften aus diesen Überweisungen sind kundenseitig so zu bepreisen wie
    entsprechende Inlandsgutschriften.

    Leider gibt es noch Probleme mit den neuen Beitrittsländern:

    1. legen sie die Preisverordnung anders aus wie z.B. Deutschland
    2. da sie den EUR noch nicht als Bargeld haben, haben wir festgestellt,
    dass diese Länder eine Gebühr für Inlandsgutschriften in Ihrer
    Landeswährung haben und eine andere Gebühr für EUR-Gutschriften, die
    zwischen z.B. zwischen 8 und 15 EUR liegen kann.

    Z.Zt. gibt es Gespräche mit diesen Ländern auf eine Änderung dieser Praxis
    - nur wann da mit einem Ergebnis zu rechnen ist, dass können wir nicht
    sagen.

    Wollen Sie z.Zt. noch sicherstellen, dass der volle Überweisungsbetrag in
    Ungarn ankommt, müssten Sie alle Kosten (d.h. OUR-Gebührenregelung)
    übernehmen. Da dies aber nicht mehr der Preisverordnung unterliegt, liegen
    die Kosten für Sie bei EUR 22,50

    MfG

    Kann man wohl nichts machen außer sich ärgern oder ??
    Gruß
    Hyronimus



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  5. #5
    ehem-user-02-08-2021-1312
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