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Geändert von c.gersch (06.05.2006 um 19:55 Uhr)
Irgendwie bin ich verwirrt ???
Du bist bereits eingeschrieben UND hast noch Klagen laufen UND rechnest damit (noch einen ???) Studienplatz zugeteilt zu bekommen ????
Und zu der Frage:
Eingeschrieben sein aber erst ein Jahr später hingehen kann durchaus Probleme machen. Viele Unis verteilen ihre Praktikumsplätze für das erste Semester nur an die neu eingeschriebenen, die Vorklinik funktioniert da ähnlich wie das Schulsystem. Soll heißen: Evtl. könntest Du massive Probleme bekommen, später die nötigen Praktika besuchen zu können, aber schreib doch mal, um welche Uni es sich überhaupt handelt, dann kann Dir einer, der dort schon studiert besser weiterhelfen.
KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben(Sir Alec Guiness)
AFAIK mußt Du bei der Immatrikulation eine Bescheinigung vorlegen, daß Du entweder
- den Dienst schon geleistet hast
- untauglich bist
- aus anderen Gründen nicht eingezogen wirst oder
- falls Du derzeit noch Dienst leistetst, dessen vorraussichtliches Ende vor Beginn des Studienantritts sein wird.
Definition of clinical experience:
Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.
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Geändert von c.gersch (06.05.2006 um 19:54 Uhr)
DAS is mir aber neu ?Zitat von Rico
Auszug aus den Immatrikulationsbestimmungen der TU München :
Zur Immatrikulation sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Original des Reifezeugnisses (=Abitur)
- gültiger Reisepaß oder Personalausweis
- der Zulassungsbescheid
- das Merkblatt zur Immatrikulation
- Nachweis zur studentischen Krankenversicherung
- Nachweis über den bezahlten Studentenwerksbeitrag
Gruß, Der Frosch
KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben(Sir Alec Guiness)