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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Maltinchen
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    83
    Hab mal eine Fragen an die Kollegen der rettenden Zunft:

    Ich bin zwar erst im 1. Semester und werde so schnell zwar nicht in irgendwelche Verlegenheiten kommen, aber mich würd mal prinzipiell interessieren, wie lange man als Rettungsassistent arbeiten darf, wenn man im Studium schon weiter fortgeschritten ist. Bis zur Approbation oder vorher schon nicht mehr?
    Es wird wohl kaum vorkommen, daß ein fertiger Arzt noch als RA eingesetzt wird, aber wo liegt da eigentlich noch mal der Konflikt?

    Würd mich über Antworten freuen,
    lieben Dank,
    die Tina.



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  2. #2
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Schau mal bei der Suchfunktion nach, es gab die Tage erst noch nen Beitrag dazu. Grober Wortlaut (wenn ich mich nicht irre): Es gibt gar keine Regelung, die das verbietet.



    Ergänzung: Hab ihn gerad gefunden - http://www.medi-learn.de/medizinstud...ngsdienst+arzt
    Geändert von THawk (20.10.2004 um 21:24 Uhr)



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    31.08.2004
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    14
    Hi!
    Bei uns im Nachbarlandkreis gibt es einen Arzt ( allerdings Zahnarzt) der Am Wochenende ehrenamtlich Dienst am RTW fährt. Ich denke also das es hier keine Einschränkungen gibt
    Hatte schon mal das Vergnügen mit ihm, weil ein Kind aus meiner Kindergruppe sich einen Zahnausgeschlagen hat und die Diensthabenden sanis gesagt haben das muss ins Krankenhaus wurde ein RTW oder KTW weiß ich nimmer so genau alamierte, war dann sehr praktisch das ein Zahnarzt als Sani aufm Wagen war., so blieb dem Kind die Fahrt ins Krankenhaus erspart weil es ambulatn tip top versorgt wurde.
    Gruß
    Tina



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  4. #4
    Redaktion MEDI-LEARN Avatar von DoktorW
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    Gasmann
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    Zitat Zitat von Blaulichtjunkie
    Hi!
    Bei uns im Nachbarlandkreis gibt es einen Arzt ( allerdings Zahnarzt) der Am Wochenende ehrenamtlich Dienst am RTW fährt. Ich denke also das es hier keine Einschränkungen gibt
    das ist falsch! Der gute Mann macht sich strafbar wenn er das tut. Nach erlangung der Approbation geht das nicht mehr. Aber wie gesagt: Suchfunktion! Die Frage kam schon oft!
    Der Pessimist sieht nur die dunkle Seite der Wolken und jammert. Der Philosoph sieht beide Seiten und zuckt die Achseln. Der Optimist sieht die Wolken gar nicht - er geht auf ihnen spazieren.



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  5. #5
    Schlafdoc
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    03.11.2002
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    als ich noch jung war...
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    155
    Ahhhh??? Was denn jetzt? Ich hab vor ein paar Tegen dieselbe Frage gestellt und mit Quelle des BMGS gehört, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, die das verbietet.

    @W: Hast Du da irgendas Schriftliches/Gesetzestext?



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