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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #51
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    08.11.2004
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    Hallöchen!

    Ich bräuchte dringend mal ein paar Infos!
    Und zwar mache ich zur Zeit Pflegepr. auf der Kardiologie und war letzte Woche krank geschrieben. Weiß jemand,o b ich diese Tage nachholen/ am Ende dranhängen muss, oder ist sowas bei attestiertem Fehlen ok?

    Eine andere Frage: da ich noch nicht studiere weiß ich nicht wie ich mir das Praktikum bescheinigen lassen muss. Vom LPA meines Geburtsbundeslandes??
    Gibt es da Formulare oder wie läuft das?
    Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte.
    Danke



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  2. #52
    little red riding bitch Avatar von agouti_lilac
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    fetal position
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    4.544
    Versäumte Tage müssen nachgeholt werden. (Aber vielleicht vermerkt deine PDL die Fehltage nicht - Glück gehabt ).

    Du kannst auf den meisten Websites der LPA's ein Formular downloaden und ausdrucken, das deine PDL dann ausfüllen muss. Ist sicherer. Es reicht aber auch ein normaler Wisch vom Krankenhaus mit allen erforderlichen Angaben drauf.

    Gruß, lilac
    Geändert von agouti_lilac (05.01.2005 um 21:27 Uhr) Grund: Die Rechtschreibung ... *rotwerd*
    Calvin: “It's psychosomatic. You need a lobotomy. I'll get a saw.”



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  3. #53
    nicht zynisch werden?! Avatar von questionmark
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    29.12.2002
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    Die Tage, die du fehlst, mußt du hinten dran hängen. Du mußt deine Zeit wirklich arbeiten, wenn du krank bist, zählen die Tage nicht, auch nicht mit Attest.

    Du mußt dir das Praktikum vom Krankenhaus bescheinigen lassen. Beim LPA einreichen mußt du es erst, wenn du dich zum Physikum anmeldest. Und da ist dann das LPA des Bundeslandes der Uni, an der du studierst, für dich zuständig.
    Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft.
    Friedrich Schleiermacher



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  4. #54
    Elastigirl Avatar von Jemine
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    *dingdingding*
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    Aber wenn man die Krankheitstage hintendran hängt, hat man ja die geforderten mindestens 30 Tage am stück nicht mehr und dann wär ja allet umsonst gewesen... Ist ja Asche!!!!!
    Dann muß man sich also mit der PDL gut stellen, oder wie?



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  5. #55
    Platin Mitglied Avatar von OliP
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    Dresden
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    once upon a time
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    Also eigentlich bescheinigt das KH ja das du in der Zeit vom XX bis YY ein Pflegepraktikum abgeleistet hast. Dann gibst da noch ein Feld auf dem Vordruck, ob und wenn von wann bis wann unterbrochen wurde.
    Ich kenne einige Fälle bei denen trotz Krankheit die Unterbrechung nicht eingetragen wurde und auch einen Mitkommilitonen, welcher fünf Krankheitstage rausgearbeitet hat und keine Probleme mit dem LPA wegen der Zerstückelung der 30Tage bekommen hat.
    In den Richtlinien zur Anerkennung des Praktikums steht wohl auch immer "sollte 30 Tage am Stück betragen" und nicht "muss" ! Ist also immer ne "Kann-Regelung" und da bei Krankheit selten ein direktes Verschulden vorliegt, wird es wahrscheinlich auch kein Problem damit geben.
    "I would never die for my beliefs, because I might be wrong." - Bertrand Russell








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