http://www.bmgs.bund.de/download/ges...pprobation.pdf
das ist die approbationsordnung. wenn du dort nichts findest, was dem widerspricht, solltest du eigentlich schreiben koennen. am besten rufst du direkt bei deinem landespruefungsamt an und fragst nach, dann kannst du dich auch gleich ueber die anmeldungsprozedur informieren.