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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    13.12.2004
    Beiträge
    5
    hallo....
    hätte da mal eine frage...will nämlich für 2 monate im pj nach australien...auslandsbafoeg krieg ich höchstwahrscheinlich nicht, da 2 monate zu kurz sind...nun, frage ich mich, ob das bafoeg amt es rauskriegt, dass ich im ausland war, z.B. dadurch dass ich pj-bescheinigungen vorzeigen muss, wenn ich einfach nicht angebe, dass ich vorhabe im pj ins ausland gehe. ist das denn verboten??? vielen dank schon mal im vorraus.



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  2. #2
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
    Mitglied seit
    29.08.2003
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    Hauptstadt des Nebelreichs
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    7.165
    Zitat Zitat von F.S.
    hallo....
    hätte da mal eine frage...will nämlich für 2 monate im pj nach australien...auslandsbafoeg krieg ich höchstwahrscheinlich nicht, da 2 monate zu kurz sind...nun, frage ich mich, ob das bafoeg amt es rauskriegt, dass ich im ausland war, z.B. dadurch dass ich pj-bescheinigungen vorzeigen muss, wenn ich einfach nicht angebe, dass ich vorhabe im pj ins ausland gehe. ist das denn verboten??? vielen dank schon mal im vorraus.
    Ich denke eher nicht, wenn man Famulatur im Ausland macht, bekommt man für den Zeitraum ja auch weiterhin Bafoeg.
    Es gibt aber auch die Bafoeg-Hotline: 0800-2236341 Da kann man ja mal ganz unverbindlich anrufen und nach evtl. Konsequenzen fragen, ohne das die die Chance bekommen, dir gleich aufs Dach zu steigen.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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  3. #3
    mit Reflexhammer zur Tat
    Mitglied seit
    14.08.2004
    Ort
    nix mehr mit Studium...
    Semester:
    ...das war mal...
    Beiträge
    69
    Hallo,

    verstehe gerade gar nicht, wo das Problem ist. Soweit ich weiss, bekommst du, wenn ein Auslandspraktikum nur 2 Monate dauert, ganz normal weiter dein Bafög ausgezahlt. Nur wenn es länger als 3 Monate dauert, musst du Auslandsbafög beantragen.
    Abgesehen davon glaub ich aber auch nicht, dass die irgendwie rauskriegen, wo du warst, PJ-Bescheinigungen muss man soviel ich weiss jedenfalls nicht vorzeigen.



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