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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    ich kodiere,also bin ich! Avatar von statuscuriosus
    Mitglied seit
    23.08.2002
    Ort
    war Köln
    Semester:
    Assistenzärztin
    Beiträge
    127
    Hallo,
    gestern flatterte mir ein Brief von der Ärzteversorgung ins Haus. Ich mußte mich erstmal setzen, als ich sah, daß sie einige tausend Euro von mir forderten.
    Ich habe sechs Monate in diesem Jahr als AiP gearbeitet, bin an dem Haus nun aber nicht mehr tätig. Das Krankenhaus hat mir jeden Monat rund 300€ von meinem AiP-Gehalt für Rentenversicherung abgezogen. Und dieses Geld hätte das Haus, soweit ich informiert bin, doch in meine Ärzteversorgung einzahlen müssen. (Bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre.)
    Ich habe mit der Ärzteversorgung telefoniert und die meinten es sei keine einzige Beitragszahlung von meinem Krankenhaus eingegangen. Deshalb müßten sie sich nun an mich wenden. Es sei jedoch eigentlich keine Forderung an mich, sondern an das KH, in dem ich gearbeitet habe. Da sie aber von denen keine Zahlungen erhalten haben, müssen sie sich wohl an mich wenden und erstmal den Höchstsatz fordern. Auf meinen Anruf hin haben sie mich erstmal beruhigt, daß die Forderung an mich erstmal zurückgestellt wird, und wir abwarten müssen, ob das Haus zahlt.
    (Es hörte sich ein bißchen so an, als würde es öfter vorkommen, daß die Kliniken die Zahlung verzögern. )
    Wenn die Beiträge für 2004 allerdings nicht bis spätestens 31.12.2004 bei der Ärzteversorgung eingegangen sind, entstehen für mich ja nicht unerhebliche Einbußen bezüglich der Rente.
    Ich habe schon mehrfach versucht, irgendeinen Verantwortlichen in dem KH telefonisch zu erreichen, aber alle sind bisher entweder "zu Tisch", "in einer Besprechung" oder "heute nicht da".
    Ich bin jetzt dabei, ein Mahnschreiben mit Fristsetzung bis 31.12.2004 aufzusetzen und überlege schon, ob ich bei Nicht-Einhalten der Frist mit Schadensersatzforderung etc. drohen soll. Ich weiß jedoch nicht, in wie weit die Verwaltung darauf reagiert.
    Hat jemand von euch Erfahrung mit solch einer Situation?
    Grüße
    status
    "Mit leerem Kopf nickt es sich leichter."undefined
    (Zarko Petan, slowenischer Aphoristiker)



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  2. #2
    Back on Stage Avatar von Rico
    Mitglied seit
    31.01.2002
    Ort
    Tübingen
    Beiträge
    6.701
    Boa... der Hammer...
    Ein ganzes Stockwerk Sesselpupser und die schaffen es nichtmal das Grundsätzliche der Lohnbuchhaltung hinzukriegen.

    klar, mahnen, verklagen, die ganze Palette
    Vor allem wenn Du da nicht mehr arbeitest kannst Du ja getrost alle register ziehen.

    Wie sieht es denn bei den ehemaligen Kollegen aus dem Haus aus? Hast Du mit denen noch Kontakt? Haben die das gleiche Problem oder bist bloß Du "vergessen" worden?
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  3. #3
    Premium Mitglied Avatar von PEACEKEEPER
    Mitglied seit
    07.12.2001
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    Uni-Essen
    Semester:
    Endlich Arzt:-)
    Beiträge
    234
    Zitat Zitat von statuscuriosus
    Hallo,
    Ich bin jetzt dabei, ein Mahnschreiben mit Fristsetzung bis 31.12.2004 aufzusetzen und überlege schon, ob ich bei Nicht-Einhalten der Frist mit Schadensersatzforderung etc. drohen soll. Ich weiß jedoch nicht, in wie weit die Verwaltung darauf reagiert.
    Meinst Du eine Frist setzen innerhalb der die eine Stellungnahme abgeben sollen/müssen?
    Ich glaube nicht, dass das irgendwie rechtsverbindlich ist, oder aufschiebende Wirkung hat.
    Ich würde mich an Deiner Stelle anwaltlich beraten lassen .
    Mit Versicherungsjuristen würde ich mich ohne Beratung wohl nicht anlegen . Zumindest nicht, wenn es um mehrere tausend Euronen geht.
    Ein Anwalt wird auch wissen ,ob und wie man evtl. gegen das Krankenhaus vorgehen kann.
    Das die Beiträge einfach einbehalten, ist mit Sicherheit nicht legal.
    Drücke die Daumen , dass sich das alles für Dich zum Guten regelt.

    Grüsse
    You must be the change you wish to see in the world ( Mahatma Gandhi)



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  4. #4
    Platin Mitglied Avatar von tonexxx
    Mitglied seit
    18.08.2004
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    Köln
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    635
    Zitat Zitat von statuscuriosus
    Ich bin jetzt dabei, ein Mahnschreiben mit Fristsetzung bis 31.12.2004 aufzusetzen und überlege schon, ob ich bei Nicht-Einhalten der Frist mit Schadensersatzforderung etc. drohen soll. Ich weiß jedoch nicht, in wie weit die Verwaltung darauf reagiert.
    Hat jemand von euch Erfahrung mit solch einer Situation?
    Grüße
    status
    Mahnschreiben ist auf jeden Fall schon mal sehr gut! Fristen setze ich in solchen Angelegenheiten eigentlich auch immer (sitze "hobbymäßig" auch ab und an auf der anderen Seite).

    Von Forderungen oder Androhung eines Rechtsanwalts würde ich im ersten Brief aber absehen. Das wird mit Sicherheit ungelesen ignoriert.

    Und das wichtigste: erst ne Nacht schlafen, damit du nicht deinen ganzen Frust in den Brief reinschreibst. Das mag deiner Seelenlage zwar primär zuträglich sein, ist aber langfristig gesehen meist unklug.

    Klingt vielleicht hart bei dem (wirklich nachvollziehbaren) Ärger, den du gerade durchlebst, aber ich würde es inzwischen eher so probieren.

    Zunächst reicht m. E. ein Dreizeiler, in dem du den Sachverhalt kurz darstellst und eine zeitnahe Frist setzt. Und nach Ablauf sofort --> Rechtsanwalt.

    Viel Erfolg,
    tonexxx



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