Hallo zusammen !
Gibt es eigentlich die Möglichkeit "Patienten", die den Notdienst ungerechtfertigterweise aufsuchen, die entstandenen Kosten aufzubürden?
(D.h. Empfehlung an die Krankenkasse die Rechnung nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft zu begleichen, sondern dem vermeintlichen "Patienten" selbst in Rechnung zu stellen?).
Bsp: Bei medizinisch nicht indiziertem Transport (mit der Feuerwehr, Rettungsdienst o.ä.) zur Klinik kann man ja auch die Unterschrift unter den Transportschein verweigern.
Es geht in dem konkreten Fall um jemanden, der nach reichlich durchzechter Nacht nacheinander durch verschiedene Ambulanzen einer Uniklinik getingelt ist, um dort eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den nächsten Morgen -und einen Taxischein abzustauben. Wurde in der Chirurgie gesehen ("bin gefallen"), dann in der Neuro ("...danach war mir schwindelig"), dann in der Augenklinik ("sehe seitdem auch nicht mehr so gut, und meine Augen brennen ein bischen"). Ist übrigens, nachdem er festgestellt hat, das ihm niemand eine AU austellen wollte, *sehr beschwingt* wieder auf die Füsse gekommen.
Danke für die Hinweise !