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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied
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    03.06.2002
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    4.919
    Hallo zusammen !

    Gibt es eigentlich die Möglichkeit "Patienten", die den Notdienst ungerechtfertigterweise aufsuchen, die entstandenen Kosten aufzubürden?
    (D.h. Empfehlung an die Krankenkasse die Rechnung nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft zu begleichen, sondern dem vermeintlichen "Patienten" selbst in Rechnung zu stellen?).

    Bsp: Bei medizinisch nicht indiziertem Transport (mit der Feuerwehr, Rettungsdienst o.ä.) zur Klinik kann man ja auch die Unterschrift unter den Transportschein verweigern.

    Es geht in dem konkreten Fall um jemanden, der nach reichlich durchzechter Nacht nacheinander durch verschiedene Ambulanzen einer Uniklinik getingelt ist, um dort eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den nächsten Morgen -und einen Taxischein abzustauben. Wurde in der Chirurgie gesehen ("bin gefallen"), dann in der Neuro ("...danach war mir schwindelig"), dann in der Augenklinik ("sehe seitdem auch nicht mehr so gut, und meine Augen brennen ein bischen"). Ist übrigens, nachdem er festgestellt hat, das ihm niemand eine AU austellen wollte, *sehr beschwingt* wieder auf die Füsse gekommen.

    Danke für die Hinweise !



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  2. #2
    du bist tim wiese! Avatar von ehec
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    04.06.2004
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    kiel
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    auf halber treppe
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    709
    noe, das geht nicht, jedenfalls nicht in bremen, weiss nicht, wie das anderswo aussieht. hab ueber weihnachten nachtdienst in der ambulanz gemacht, und es war mal wieder (fast) alles dabei, was einen an der menschheit zweifeln laesst - eine siebzehnjaehrige, die sich nach drei, vier tequila und drei bier einen rtw kommen und ins krankenhaus kutschieren laesst; eine alte dame mit einem bz von 83mg/dl (lt. leitstelle von tochter, selbst pflegerin, bei anruf angegeben: entlgeister bz) sowie ein ein wenig verschnupfter mann, der sich drei stunden vor den offiziellen oeffnungszeiten seines hausarztes versucht selber einzuweisen. laesst einen zwar zweifeln an der menschheit, aber kann man nix dran machen.



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  3. #3
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    12.09.2002
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    Jeg arbejder hjemmefra.
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    Zitat Zitat von Thomas24
    Hallo zusammen !

    Bsp: Bei medizinisch nicht indiziertem Transport (mit der Feuerwehr, Rettungsdienst o.ä.) zur Klinik kann man ja auch die Unterschrift unter den Transportschein verweigern.
    Um dir deine Illusionen zu nehmen: Das kannst du zwar tun, aber dann bekommt der Patient eben eine Privatrechnung, reicht die bei der Kasse ein und allzu häufig übernimmt die Kasse die Rechnung dann doch...

    By the way: Auch wenn euch euer Chef sagt, daß ihr dem Rettungsdienst, der ohne Notarzt einen Patienten in die Klinik bringt, den Transportschein nicht unterschreiben sollt, weil das zum einen ins Budget der Klinik einberechnet wird und zum zweiten die Rechnung dann bei nicht-zahlungswilliger Kasse an die Klinik geschickt wird...GLAUBT IHM KEIN WORT!!!! Der Transportschein ist für die Krankenkassen faktisch nichts weiter als die Quittung, daß der Patient tatsächlich transportiert wurde. Ich weiß, daß es eigentlich anders sein sollte, aber es ist so. Und wenn die Krankenkasse nicht zahlen will, dann schreibt die HiOrg ihre Rechnung an den Patienten. Der muß dann sehen, wo er sein Geld herbekommt. Und die Klinik, in die er gebracht wurde, ist dann lange noch nicht in der Pflicht!!
    Auch mit dem Kliniksbudget haben die Krankentransporte nur dann etwas zu tun, wenn es sich um sogenannte Konsilfahrten (also in ein anderes KH zum CT und wieder retour) handelt. Das haben mir mehrere Sachbearbeiter bei Krankenkassen bestätigt.

    LG
    Funkel (die sich mit der Abrechnung von Transporten ihr Geld verdient)
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  4. #4
    on my way Avatar von Blaulichtgöttin
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    14.12.2004
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    da wo Schnee liegt
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    46
    Bei uns hat der Chef der urologischen Station eines peripheren KH's seine Doks angewiesen, den Sanis keinen Schein zu unterschreiben, wenn der Pat. nicht stationär bleibt.

    Wenn sich also Lieschen Müller nachts den Katheter zieht, und wir die Pat. ins KH fahren, der Katheter gewechselt wird, und wir die Dame wieder nach Hause oder ins AH bringen, bekommen wir keine Unterschrift.

    Einige Doks würden uns den Schein ja gerne unterschreiben, die entschuldigen sich sogar, dass sie das jetzt nicht tun. Aber Anweisung ist Anweisung.

    Begründung: Der TraPo soll vom Hausarzt ausgestellt werden, der ist ja für den Pat. zuständig und müsste eigentlich vorbeischauen udn den Katheter wechseln (können)

    So bekommen die Pat. halt auch eine Privatrechnung mit der Anmerkung: "Arzt verweigert Unterschrift"
    Manche Angehörige tappern dann am nächsten Tag zum Hausarzt und bringen uns dann einen TraPo vorbei. Aber das geht halt auch nur, wenn die Angehörigen Verständnis dafür haben.



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  5. #5
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    25.11.2002
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    Studieren in Kiel, Arbeiten in der Schweiz
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    Zitat Zitat von Feuerblick
    Funkel (die sich mit der Abrechnung von Transporten ihr Geld verdient)
    Wie macht man denn das?

    gruesse, die niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



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