Seit heute ist es amtlich:
Das vor ca. 2,5 Jahren erlassene Verbot der Studiengebuehren ist null und nichtig. Der zweite Senat gab der Normenkontrollklage von 6 unionsgefuehrten Laendern statt, die im August 2002 ins Hochschulrahmengesetz aufgenommene Verbotsklausel von Studiengebuehren ist damit hinfaellig. 5 Bundeslaender haben angeblich bereits exakte Plaene fuer die Umsetzung der Studienkosten, welche damit bereits heuer zum Wintersemester das erste mal faellig werden koennten.
Meine Frage:
Haelt das irgendjemand vom studieren ab? Koennen ca. 500 Euro aufs halbe Jahr wirklich ein Grund sein, sich ein Studium schlicht und einfach nicht leisten zu koennen? Falls ja, werden sich diese Bewerber auf den NC und die Wartezeit bezogen bemerkbar machen?
Lasst mal eure Meinung hoeren.