Ist es auch möglich eine Kapazitätsklage einzureichen um einen Studienplatz für Medizin zu erstreiten, wenn man sich nicht regulär beworben hat?
Da man auf Nicht-Auslastung klagt, müsste es doch eigentlich unabhängig davon sein, ob man sich regulär beworben hat.
Ich habe mich für Zahnmed. beworben und will dann Quereinsteigen.
Ich weiß, die Frage ist sehr speziell, aber vielleicht gibt es hier jemanden, der juristisch ein bischen bewandert ist.