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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Antiheld
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    Ist es auch möglich eine Kapazitätsklage einzureichen um einen Studienplatz für Medizin zu erstreiten, wenn man sich nicht regulär beworben hat?
    Da man auf Nicht-Auslastung klagt, müsste es doch eigentlich unabhängig davon sein, ob man sich regulär beworben hat.

    Ich habe mich für Zahnmed. beworben und will dann Quereinsteigen.

    Ich weiß, die Frage ist sehr speziell, aber vielleicht gibt es hier jemanden, der juristisch ein bischen bewandert ist.



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  2. #2
    Dynamo Ultra Avatar von MediFreaK
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    also nach meinen informationen brauchst du ne absage-ob die der zvs reicht weiß ich nicht, oder vielleicht musst du dich auch nochmal direkt bei der uni bewerben...aber wenn du wirklich klagen willst, dann benutz einfach mal die suchfunktion und besorg dir nen anwalt, der ahnung hat
    Und Gott sprach: lächle, es könnte schlimmer sein und ich lachte und es kam schlimmer...



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    30
    du brauchst auf jeden fall ne absage von der zvs, ohne geht es definitiv nicht!



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  4. #4
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    Zitat Zitat von kat666
    du brauchst auf jeden fall ne absage von der zvs, ohne geht es definitiv nicht!
    Stimmt definitiv nicht!!!
    Geht auch ohne!
    Würd mich einfach mal beim Anwalt informieren!



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  5. #5
    Fit but you know it! Avatar von Hossa
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    FUBU hat recht!
    Du kannst dich theoretisch für einen anderen Studiengang bewerben und dann trotzdem einen Platz für Medizin einklagen.



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