Geklagt hat vor dem EuGH eigentlich die Kommission, nicht eine Einzelperson und bisher hat lediglich der Generalanwalt seinen Schlussantrag abgegeben in dem er darauf plädiert Österreich zu verurteilen und künftig die Beschränkung von EU-Ausländern dadurch, dass diese einen Studienplatz im Heimatland nachweisen müssen, nicht mehr zuzulassen. Ein Urteil des EuGHs wird in den nächsten Monaten erwartet und wird höchstwahrscheinlich dem Generalanwalt folgen.
Zur Situation auf den öst. Medizinunis dadurch: die wissen natürlich von dem Verfahren und haben da auch schon Maßnahmen eingeleitet. Ich kann jetzt nur von Graz reden, dort wirds aller Wahrscheinlichkeit ab nächstem Jahr ein System geben bei dem man nach 1.Semester eine Aufnahmsprüfung machen muss, nur die Bestgereihten können weitermachen.
Siehe für Graz:
http://oeh.meduni-graz.at/fileadmin/...umanmed_V3.pdf auf Seite 13f der grün markierte Text.
Conclusio: Österreich wird aller Wahrscheinlichkeit nicht zum Studienparadies für NC-Flüchtlinge - es ist zwar kein NC in Österreich geplant, aber wie gesagt Aufnahmeprüfungen bzw. Aufnahmephasen mit beschränkter Platzvergabe für spätere Semester.