teaser bild
Ergebnis 1 bis 3 von 3
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    04.09.2004
    Beiträge
    51
    Hallo!

    Habe keinen Platz, meint ihr ich kann Nachrücken, der NC ist 1,8.

    Liebe Grüße,

    Susi



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    registered user
    Mitglied seit
    20.02.2005
    Ort
    Göttingen
    Semester:
    3rd
    Beiträge
    338
    Auch wenn es noch viele Zweifler gibt:

    Ich bin der festen Überzeugung, dass die Leute aus dem Nachrückverfahren über WS ausgewählt werden.. Naja und mit einem WS sollte das wohl nicht klappen.

    Hier mal die Grafik, die ich mir mit Hilfe der ZVS-Broschüre 04/05 und damaligen Merkblättern im Inet gemalt habe. Ich habe Ende Oktober mein erstes Studium abgebrochen und mir dann gleich das ZVS-Heftchen geholt. Ich habe mich Tage (ehr Wochen) damit beschäftigt, um herauszufinden, ob nicht irgendwie die Möglichkeit besteht vielleicht doch schon zum SoSe zugelassen zu werden. Auch die Merkblätter auf der ZVS Seite habe ich eingehend studiert. Als erste Übersicht hatte ich mir damals diese Zeichnung angefertigt.

    Mittlerweile glaube ich mich auch wieder daran zu erinnern, dass ich die Info auf einem Merkblatt gelesen habe. Bin mir aber auch sicher, dass ich auf das Merkblatt oder aber auf die Seite in der ZVS Broschüre damals (also so etwa Anfang Nov.) in einem anderem Forum verwiesen habe. Hab schon geguckt, ob ich den Beitrag finde, hab ich aber leider nicht.

    Gruß
    Dressman
    Angehängte Grafiken
    Geändert von Dressman (02.03.2005 um 14:43 Uhr)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Inflatable... Avatar von Cuff
    Mitglied seit
    02.03.2005
    Ort
    Marburg
    Semester:
    Stex
    Beiträge
    579
    Achtung: In keinem ZVS Info wird darüber geschrieben WIE genau das Nachrückverfahren aussieht!

    Meinen Informationen nach ist es so, dass auf beiden Listen (Note und Wartezeit) nachgerückt wird. Die Plätze die im Auswahlverfahren der HS nicht vergeben werden konnten werden jedoch im Nachrückverfahren nach Wartezeit vergeben um die Differenz auszugleichen.

    Also ergibt sich für das Nachrückverfahren:

    51% Note
    49% Wartezeit

    Nachgerückt wird immer nur innerhalb der jeweiligen Liste. Nimmt also einer der im Bundesland X nach Note zugelassen wurde seinen Studienplatz nicht an, so rückt der Bewerber nach, der den ersten Rang hinter dem Grenzrang der ursprünglichen Note-Liste einnimmt.
    Bei Wartezeit ist es analog genauso.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook