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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von DoctorB
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    Hallo an alle Medizininteressierten...

    ich haette mal ein kurze Frage, und zwar ob eine(r) von euch wuesste, ob ein Erststudium als Wartezeit angerechnet wird. Habe direkt nach dem Zivi mit Wirstchaftsrecht angefangen und bekomme jetzt in der Kanzlei die Krise.

    Denke schon seit laengerem darueber nach Arzt zu werden. Frage ist nur, ob ich mich wieder auf ein ZVS-Wartemaryrium einstellen muss, oder ob ein Studium in der Zwischenzeit als Wartezeit gilt.

    Waere super, wenn mir jemand dort weiterhelfen koennte!!
    Danke



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  2. #2
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Wartezeit ist definiert ist "jedes Semester nach dem Abitur, an dem man NICHT an einer deutschen Hochschule immatrikuliert war."

    Das ist aberhalb so schlimm, weil Wartezeit für Zweitstudienbewerber eh kein zentrales Kriterium ist. Vielleicht liest Du mal das Merkblatt für Zweitstudienbewerber von der ZVS, dann wird vielleicht schonmal das ein oder andere klar.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von DoctorB
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    Hi Rico, danke fuer den Tip. Habe mich seit 5 Jahren nicht mehr mit der ZVS auseinandergesetzt...Habe mir die materialien mal ausgedruckt.

    C U oli



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  4. #4
    Platin Mitglied
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    In dem Merkblatt wird ja ausdrücklich von deutschen Hochschulen gesprochen... Ist man auch ein Zweitstudienbewerber wenn man das Studium beispielsweise in England gemacht hat?



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  5. #5
    fischt im Trüben Avatar von Miramis
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    Also Wartesemester sammelt man bei einem Auslandstudium schon. Wie das mit dem Zweitstudium ist ... keine Ahnung. Wie ist das eigentlich bei einem Fernstudium? Ist eine Fern-Uni eine ""richtige"" Uni? Kann man da Wartesemester sammeln bzw. ist man hinterher Zweitstudienbewerber?



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