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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    Ich gehöre zu den Glücklichen, die heute einen Zulassungsbescheid im Briefkasten hatten.
    Da ich meinen Zivildienst erst im Mai beenden werde, kann ich den Studienplatz nicht annehmen. Das war vorher auch schon so geplant, weil mir ja dann im Wintersemester ein Platz zusteht (obwohl ich schon gelesen habe, dass darauf inzwischen auch keine Garantie mehr steht).
    Weiß jemand wie ich nun weiter vorgehen muss? Studienplatz annehmen, aber nicht Einschreiben? Oder soll ich mich einschreiben und das erste Semester vorübergehen lassen, um dann nach Ende des Zivis im WS 05/06 zu starten?
    Habe nämlich Zweifel, ob ich im WS bei zu erwartendem höheren NC und einer Wiederbewerbung noch einen Platz bekomme!
    Vielen Dank schonmal!

    Gruß,
    Benni



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  2. #2
    Südstaaten-Zahni
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    Hi,

    mir geht es so wie Dir. Ich habe mich zum WS 04/05 beworben und wurde zugelassen und nun zum SS05 nochmal (Zahnmed.). Allerdings kann ich den Studienplatz nicht annehmen, da ich ebenfalls noch bis 31.7. im Zivildienst bin.
    Da ich beide Male an der LMU München zugelassen wurde und diese Uni den ZVS-Abschnitt nicht zurück haben will, sondern die Annahme des Studienplatzes durch die Immatrikulation erfolgte, kann ich Dir also in dieser Frage nicht weiterhelfen.

    Woher hast Du die Information, dass man als "zugelassener" Zivildienstleistender nicht bevorzugt bearbeitet wird bzw. der Studienplatz nicht "aufgehoben" wird?

    Wieso kannst du eigentlich Dein Studium zum SS 05 nicht aufnehmen? Wenn Du offiziell am 31.5. den Zivildienst verlässt und noch keinerlei Urlaub verbraucht hast, bekommst Du vom BAZ doch Sonderurlaub.

    Der Einschreibung während des Studiums stehe ich kritisch gegenüber, das kann von zwei Seiten mächtigen Ärger geben. -> Uni und BAZ

    Gruß aus München



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  3. #3
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Also, die Sache ist ganz einfach:

    Jetzt: Den Studienplatz NICHT annehmen. (Fällt schwer, ich weiß )
    Also auch nicht immatrikulieren oder so!

    Nach dem Zivi: Bei der Wiederbewerbung den Dienst angeben und die Zivibescheinigung mitschicken und ggf. den Ortsantrag A für den zuvor bewilligten Studienplatz ausfüllen.

    Das man Keine nachteile durch den Dienst hat steht auf www.zvs.de.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Hallo nochmal,

    Nochmal zur Lage: Von der ZVS habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten. Im gleichen Umschlag jedoch einen Zulassungsbescheid der Universität Köln (durch Auswahlverfahren der Hochschule). Somit bin ich für den Studiengang zugelassen. Dieser Zulassungsbescheid wurde mir durch die ZVS zugestellt und beinhaltet eine Frist von 10 Tagen zur Annahme des Studienplatzes
    Separat wurden mir dann noch von der Uni Köln die Einschreibungsunterlagen zugesandt. Die Einschreibungsfrist ist identisch mit der Erklärungsfrist des ZVS-Bescheides.
    Also wohl doch kein Anspruch auf einen Studienplatz im WS 05/06??

    Ein Abbruch des Zivildienstes käme etwas überstürzt, zumal ich mein Pflegedienstpraktikum unbedingt vorher absolvieren will.
    Meine Angst ist nun, dass durch veränderte Rahmenbedingungen im WS 05/06 (evtl. Auswahlgespräche, einzelne Abi-Noten), mein schöner Platz den ich im Moment noch in der Hand habe, auf und davon ist.

    Bin im Moment absolut verwirrt und hoffe auf weitere Hilfe...

    Gruß,
    Benni



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  5. #5
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Tübingen
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    Also nochmal: Du mußt Dich jetzt nicht einschreiben.
    Du schickst der Uni den Wisch zurück (in der Regel was zum ankreuzen) und kreuzt da an: "Ich nehme den studienplatz nicht an" (oder sinnentsprechendes).
    Fertig.

    Bei der Wiederbewerbung dann den Zivibescheid mitschicken und alles wird gut.

    Im Merkblatt: Wenn der Dienst die Einschreibung verhindert steht ausdrücklich, daß es unerheblich ist, ob die Auswahl uber ZVS oder über die Hochschule erfolgt ist.
    Definition of clinical experience:
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