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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von MediManu
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    Weiss eigentlich jemand, ob die Studienzeit eines Zweitstudiums auch für den Rentenanspruch angerechnet wird?

    Ich weiss - wir werden eh alle mal keine staatliche Rente mehr bekommen. Aber interessieren würd's mich trotzdem.

    Will nämlich jetzt ab WS 05/06 Medizin als Zweitstudium machen. Bin jetzt 27. Wenn die Studienzeit nämlich nicht für den Rentenanspruch angerechnet wird, sieht die Sache echt schlecht aus. Denn die 30 Jahre (bis 65), die ich dann nach Abschluss des Studiums noch arbeiten kann, ergeben wohl kaum nen gescheiten Rentenanspruch!



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  2. #2
    Banned
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    Hallo,

    das finde ich eine wirklich interessante Frage. Ich verfüge diesbezüglich leider nur über Halbwissen. Aber soweit ich weiß: Nein. Anbei ein Ausschnitt der Uni Hannover zu diesem Thema (aus dem Jahr 2002)

    "Bei der Rentenberechnung zählen in der Regel nur noch Zeiten, in denen Beiträge einge-zahlt wurden. Die Phase des Studiums zählt nicht mehr zu den Anrechnungszeiten (bis 1996 wurden sieben Jahre angerechnet!!). Ausnahmen werden nur noch bei längerer Arbeitslo-sigkeit bzw. Krankheit gemacht. Auch Zeiten der Kindererziehung gelten als Beitragszeiten. Bei Kindern, die ab 1992 geboren sind, werden die ersten drei Jahre nach der Geburt ange-rechnet, bei Kindern, die vor 1992 geboren sind, dagegen nur das erste Jahr nach der Ge-burt. Darüber hinaus wird die Zeit von der Geburt des Kindes bis zum 10. Lebensjahr zu-sätzlich noch als Berücksichtigungszeit zugrunde gelegt. Berücksichtigungszeiten haben im Gegensatz zu Anrechnungszeiten keinen Einfluß auf die eigentliche Rentenberechnung (Höhe der Rente), vielmehr dienen sie dazu, generell einen Rentenanspruch zu erwerben bzw. im Falle einer Erwerbsunfähigkeit einen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente zu begründen.angerechnet."

    Komplett zu finden unter: http://www.asta-hannover.de/referate...20021024115302

    Grüsse, funny



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  3. #3
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Was heißt hier "auch" ? Studienzeit, egal ob "erst" oder "zweit" Studium, rechnet NIE auf die Rente an....das ist so ein gerne unter den Tisch fallengelassener Punkt, in dem Studenten nachher auch immer schlechter dastehen als der Azubi, der mit 16 zum Tischlern ging.....

    Und Bafög müsen die meisten auch noch zurückzahlen...der Mediziner an sich ist wohl immer der depp: Für alles zahlen und für nix was kriegen ! Würde mir der Job nicht spaß machen, würd ich ja allgemein zu nem Boykott der patientenorientierten Medizin aufrufen, wäre doch interessant, was passieen würde, hätte ein Staat plötzlich keine aktiv-kurativen Ärzte mehr....
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



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