Eine kompetente Antwort werden dir sicher nur die Damen und Herren vom IMPP geben können.
In diesem Fall solltest Du mal über einen Anwalt nachdenken!
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Kann mir jemand erklären, warum die Aufgabe als "unbeantwortbar" eingestuft wurde ? Ich hatte mich eindeutig für Lösung A entschieden und hatte eine ähnliche Frage aus 08/2003 in Erinnerung.
Wahrscheinlich "stehe ich nur auf dem Schlauch" , da es mein 3. Versuch war und ich ohne diese Aufgabe 1 6 4 Punkte habe ...
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Der Pessimist sieht nur die dunkle Seite der Wolken und jammert. Der Philosoph sieht beide Seiten und zuckt die Achseln. Der Optimist sieht die Wolken gar nicht - er geht auf ihnen spazieren.
Ja , über Anwalt habe ich natürlich auch schon nachgedacht,
wollte aber warten bis ich meinen Bescheid in Händen halte.
Dachte nur , daß ich vielleicht irgendetwas total Banales übersehe , denn eigentlich halte ich die Frage immer noch für eindeutig.
vielleicht hilft das ja mal:
http://www.medi-learn.de/medizinstud.../Rechtsfragen/
viel erfolg !
Der Pessimist sieht nur die dunkle Seite der Wolken und jammert. Der Philosoph sieht beide Seiten und zuckt die Achseln. Der Optimist sieht die Wolken gar nicht - er geht auf ihnen spazieren.
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Ich dachte, man würde keinen Nachteil dadurch haben, wenn eine Frage aus der Wertung genommen wurde. Mann kann dann, wenn nur 1 Punkt fehlt nen Härtefallantrag stellen, soweit ich weiß. Und dann wird der Punkt, wenn der richtig gekreuzt wäre, gezählt.