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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo-

    Ich wollte nur mal auf die Anwalts- und Gerichtskosten aufmerksam machen, die einen erwarten, wenn man eine Klage abbricht weil man über die ZVS einen Studienplatz bekommen hat.
    Ich hatte mehrmals überlegt, ob ich überhaupt klagen sollte, gerade wegen der hohen Kosten. Ich war immer ziemlich nah an der Grenze zu einem Studienplatz über die ZVS und bin damit mehrmals gescheitert. Also habe ich geklagt, und drei Wochen nach Einreichen der Klage bekam ich einen Studienplatz im Nachrückverfahren über die ZVS.
    Hab dann natürlich die Klage zurückgezogen mit dem Ergebniss, dass ich noch heute (vom letzten WS) Rechnungen von Gerichten und gegnerischen Anwälten bekomme. Ich hatte nur 4 (!) Unis verklagt und bisher ca. 2000 Euro bezahlen müssen.
    Ich ärgere mich jetzt schwarz darüber, dass ich überhaupt geklagt habe. Auch wenn das Ergebnis damals nicht abzusehen war.
    Also, überlegt euch das mit der Klage, wenn ihr Aussichten habt, auf anderem Wege, sprich ZVS, einen Platz zu bekommen.
    Ganz nebenbei: Das so beschissene Warten hat sich gelohnt, das erste Semester war total klasse und die Freude über die ZVS-Zusage werde ich nicht so schnell vergessen.
    So keep on waitin`!!!! Gruß Max



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  2. #2
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    welche unis hast du denn verklagt, dass du jetzt rechnungen von gegnerischen anwälten bekommst?
    welche 4 unis waren es?



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  3. #3
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    Das waren die Unis Hamburg, Gießen, Leipzig und Dresden. Die Anwaltskosten kamen aus Dresden, Leipzig steht noch aus.
    Bei allen vier Unis wurden "nur" Gerichtskosten von ca. 60 Euro fällig. Ein guter Teil des gesamten Betrags geht auf das Konto meines Anwalts...



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