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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hi,

    ich habe mich zum Sommersemester 2005 für einen Studienplatz beworben. Dabei erhielt ich von der ZVS eine Ablehnung, wurde jedoch für ein Auswahlgespräch der Universität Gießen zugewiesen.
    Ich nahm an diesem Auswahlgespräch teil und erhielt schließlich die Zulassung für das fach Medizin. Da ich zur Zeit jedoch ein freiwilliges soziales Jahr ableiste, ist es mir nicht möglich das Studium zum Sommersemester 2005 anzutreten.
    Nun meine Frage: Wenn ich das Studium zum Sommersemester nicht antrete, mich jedoch für das Wintersemester 2005 wieder bewerbe, habe ich dann Anspruch auf erneute Auswahl? Bedeutet dies dann, dass ich zum Wintersemester einen Studienplatz im Fach Medizin SICHER habe?

    Vielen Dank für ihre Antwort!



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  2. #2
    Bayer auf Abwegen
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    Das ist korrekt. Auf dem Bewerbungsbogen fuer das Wintersemester einfach an der notwendigen Stelle anmerken, dass man bereits eine Zulassung hatte, diese aber aufgrund des Dienstes (da zaehlt auch das FSJ mit rein) nicht antreten konnte, und schon hat man seinen Studienplatz wieder.

    Achtung: Dies gilt nicht fuer den Studienort. Es ist moeglich, dass eine andere Uni zugewiesen wird.



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  3. #3
    reanimated
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    Äh, kurz und knapp:
    JA!
    Das steht aber auch genau so im ZVS-Heft....
    Greetings,
    Nobby

    Der Mann, der lächelt wenn etwas schief geht, hat an jemanden gedacht, den er dafür verantwortlich machen kann. (Murphy's Law)



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Von der ZVS habe ich heute folgende e-Mail bekommen, nachdem ich auch noch mal nachgefragt hatte:

    wer im bisherigen AdH (Auswahlverfahren der Hochschulen) Verfahren zugelassen wurde, kann die bevorzugte
    Zulassung im neuen Vergabeverfahren auch nur in der AdH-Quote geltend
    machen. Der Ort der früheren Zulassung muß in 1. Ortspräferenz genannt
    werden. Diese Hochschule läßt dann den Bewerber in ihrem Auswahlverfahren
    vorab erneut zu ( § 19 Abs.2 Satz2 VergabeVO ).

    Deshalb auch meine Frage von oben! Dieser Text sagt doch, dass ich zwar einen Studienplatz wieder bekomme, jedoch nur in dem Ort, für den die Zulassung für das SS 2005 gilt!?



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  5. #5
    reanimated
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    gut, wenn die das so schreiben, dann wird das wohl auch so sein.
    Ich kenne nur die alte Regelung, da hattest du den PLATZ sicher, und konntest wenn du wolltest nen Antrag auf bevorzugte Zulassung (oder wie auch immer das hieß) an dem Ort stellen, wo du vorher den Platz bekommen hast.
    Aber diese Regel scheint dann ja veraltet zu sein!
    Greetings,
    Nobby

    Der Mann, der lächelt wenn etwas schief geht, hat an jemanden gedacht, den er dafür verantwortlich machen kann. (Murphy's Law)



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