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Thema: LPA NRW

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    HEx HEx!
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    Hi Leute!

    Weiß jemand von euch, in wie weit das LPA Westfalen eine Rettungsassistenten-Ausbildung als Pflegepraktikum anerkennt?

    Und wie alt darf ein Pflegepraktikum bei der Anmeldung zum Physikum maximal sein? (Falls es da überhaupt eine Begrenzung gibt?) Hab nämlich schon 60 Tage direkt nach dem Abi gemacht, was inzwischen auch schon drei Jahre her ist!

    Hab dem LPA zwar schon einen netten Brief geschickt, aber die lassen sich wirklich viel Zeit mit der Antwort!

    Dnake schonmal und liebe Grüße, die Hexe



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Ich würde mal beim LPA anrufen, das geht meist am schnellsten.Die Info stammt aus dem Merkblatt des LPA Mainz:

    Wichtige Hinweise:
    1. Die Nachweise müssen mit der Unterschrift der Pflegedienstleitung und einem Stempel/
    Siegel der Einrichtung versehen sein.
    2. Nicht anerkannt werden Bescheinigungen, die vor Erlangung der Hochschulzugangsbrechtigung
    ausgestellt wurden.
    Die Bescheinigung über den abgeleisteten Krankenpflegedienst soll generell nicht älter
    als drei Jahre sein.
    3. Ein im Rahmen der Ausbildung zum Rettungssanitäter und zum Rettungsassistenten
    abgeleisteter Krankenpflegedienst kann nur die während der Ausbildung im Klinikpraktikum
    ausgeübte krankenpflegerische Tätigkeit angerechnet werden. Sie ist durch eine
    Bescheinigung des Krankenhauses im Ausbildungsheft nachzuweisen.
    Ich denke mal das sollte weiterhelfen, das mit den drei Jahren könnte also schon knapp werden.



  3. #3
    Platin Mitglied Avatar von sunny03
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    31.07.2003
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    788
    Hallo Hexe,

    hier erstmal ein wichtiger Link für dich, ich glaube der hilft dir weiter :

    http://www.brms.nrw.de/aufgaben/Orga...natigerKPD.pdf



  4. #4
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    hallo hexe!

    einem freund von mir wurde die ausbildung zum rettungsassistenten vom LPA NRW als komplettes Krankenpflegepraktikum anerkannt.
    ruf am besten einfach mal da an.

    liebe grüße

    marily



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