Die Wartezeit entscheidet nur darüber, ob du zugelassen werden kannst.Wenn alle mit 8 WS zugelassen werden konnten, aber nicht alle mit 7 WS entscheidet Nachrangig die Note.Zitat von kahryn
Wenn du dann im Verteilungsverfahren bist, hast du keinen Vorteil mehr wenn du z.B. 8 WS hast und ein anderer der auch zugelassen wurde nur 7 WS.
Im Verteilungsverfahren geht es zuerst nach der Ortspräferenz, wenn nicht alle an dem 1. genannten Studienort zugelassen werden können entscheidet das Sozialkriterium und wenn nicht alle mit dem gleichen Sozialkriterium zugelassen werden auch noch die Note.
Alles hier noch mal nachzulesen.
Wenn man an seinem 1. genannten Studienort nicht zugelassen werden konnte wird geprüft ob man am 2. genannten zugelassen werden kann.Zitat von kahryn
Dafür müssen aber alle die diesen Ort an 1. Stelle genannt hatten zugelassen worden sein. Es gibt also schon noch die Chance wenn man eine unbeliebte Uni an 2 gesetzt hat. Für den 3. Ort dürften die Chancen gleich Null sein.
Wenn du über die Note keinen Platz erhalten kannst kommst du ins AdH.
Steht alles hier
Ich hoffe mal ich konnte deine Fragen klären.
Mfg Notdoc