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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo an alle!
    Ich komme gerade von einem 2-monatigen Auslandsaufenthalt zurück und fange erst jetzt an, mich durch die neue Bewerbung der ZVS durchzukämpfen. und wie nicht anders erwartet tauchen auch schon die ersten Fragen auf und zwar geht es um die Ortspräfereinzen beim AdH. Vielleicht hat einer von euch das neue System schon voll durchschaut und kann mir weiter helfen. Für jeden noch so kleinen Tipp bin ich euch dankbar.

    Also: angenommen ich setze Mainz (hat beim Vorauswahlverfahren das Kriterium: 1. bis 3. Ortspräferenz) an die 1. Stelle bei den Ortsangaben und Frankfurt (keine Vorauswahl) an die 6. Stelle. Habe ich dann in Frankfurt die gleiche Chance, wie jemand, der die gleiche Note hat wie ich und der Frankfurt als 1. angegeben hat (da es ja in Frankfurt keine Ortspräferenz gibt)?
    Und kann ich in Frankfurt noch über Durchschnittsnote zugelassen werden, wenn ich in Mainz mein Auswahlgespräch in den Sand gesetzt habe?

    Hoffe, ich werde für (vielleicht doofen) Fragen nicht gesteinigt, aber über Antworten würde ich mich freuen.

    Grüße von Chiara



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  2. #2
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    Zitat Zitat von chiara47
    Also: angenommen ich setze Mainz (hat beim Vorauswahlverfahren das Kriterium: 1. bis 3. Ortspräferenz) an die 1. Stelle bei den Ortsangaben und Frankfurt (keine Vorauswahl) an die 6. Stelle. Habe ich dann in Frankfurt die gleiche Chance, wie jemand, der die gleiche Note hat wie ich und der Frankfurt als 1. angegeben hat (da es ja in Frankfurt keine Ortspräferenz gibt)?
    Ja

    Und kann ich in Frankfurt noch über Durchschnittsnote zugelassen werden, wenn ich in Mainz mein Auswahlgespräch in den Sand gesetzt habe?

    Hoffe, ich werde für (vielleicht doofen) Fragen nicht gesteinigt, aber über Antworten würde ich mich freuen.

    Grüße von Chiara
    Wenn du über die Abiturbestenquote zugelassen werden konntest, kommst du gar nicht ins AdH.

    Im AdH kannst du an an allen 6 Verfahren teilnehmen, sofern du zu ihnen zugelassen wirst.


    Und nein, du wirst nicht gesteinigt, auch wenn man das mir schon unterstellt hat.
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  3. #3
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    Danke für die schnelle Antwort.

    Aber mich plagt immer noch ein Zweifel . Dann werden doch alle (oder fast alle) ersteinmal sicherheitshalber auf ein Auswahlgespräch setzten und die paar Unis mit den Ortspräferenzen an die ersten drei Stellen setzten. Zum Beispiel wird dann Dresden, die Ortspräferenz 1 und 2 haben und Leute bis 2,4 zulassen von Bewerbern nur so überschwemmt. Sehr unlogisch das ...



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  4. #4
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    Ja, aber Dresden führt auch kein Auswahlgespräch durch, sondern wird wohl ein Verfahren wählen, dass dann die Selektion vereinfacht.

    Da das geänderte ZVS Verfahren zum 1. Mal durchgeführt wird, kann man ja nicht auf irgendwelche Erfahrungswerte zurückgreifen und so weiss keiner so richtig, was auf ihn zukommen wird und wie sich die Bewerbermassen verhalten werden.

    Da werden einige vielleicht eine böse Überraschung erleben.
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  5. #5
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    was ich nicht verstehe....

    essen zum beispiel fühhrt ein auswahlgespräch durch und gibt bei der vorauswahl ortspräf 1-3 an. letztes jahr gab es um die 800 bewerber wovon ca.500 ein Auswahlgespräch gehabt hättten (mal angenommen...). das kann doch nicht sein ??!! kann die vorauswahl begrenzt werden oder wird eine rangliste nach durchschnittsnote gebildet?

    grüße shinglebach



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