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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Senior Mitglied Avatar von Calvin
    Mitglied seit
    14.09.2004
    Ort
    Jena
    Semester:
    5.
    Beiträge
    83
    Auf dem Fragebogen von Greifswald steht was von:

    In welchem Umfang verfügen Sie über bescheinigte berufspraktische (medizinische/zahnmedizinische oder vergleichbare) Erfahrungen nach § 3 Abs. 1c der Hochschulsatzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren?


    1. Wo kriege ich diese Satzung her?
    2. Zählen da auch Krankenpflegepraktika oder andere Praktika rein?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Poro
    Mitglied seit
    06.06.2003
    Ort
    Ex-Berliner, jetzt im Hohen Norden
    Semester:
    3. WBJ
    Beiträge
    1.157
    habe gerade angerufen; alle Praktika, die in den med. Sektor fallen, werden angerechnet. Du musst ein entsprechendes, beglaubigtes Zeugnis beilegen. Die Wochen der Praktika werden zusammengezählt und bringen dann eine bestimmte anzahl an Punkten.
    Aber voll fies: meine Ausbildung zum Sani und meine freiwllige Mitarbeit als sani zählen nicht. Also nur Sachen, die am Stück gelaufen sind.
    Habe vergessen zu fragen, ob nun mein praktikum anerkannt wird, dass ich in der Zeit der Bewerbung machen werde, aber kein Zeugnis mitschicken kann, weil ich ja in Ecuador bin. Da würde so ein Brief schon mal 4 Wochen dauern oder gar nicht erst ankommen.
    ...Medicina vinci fata non possunt...



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