Auf dem Fragebogen von Greifswald steht was von:
In welchem Umfang verfügen Sie über bescheinigte berufspraktische (medizinische/zahnmedizinische oder vergleichbare) Erfahrungen nach § 3 Abs. 1c der Hochschulsatzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren?
1. Wo kriege ich diese Satzung her?
2. Zählen da auch Krankenpflegepraktika oder andere Praktika rein?