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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #5796
    examinierte Laborratte Avatar von schmuggelmaeuschen
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    @stellam19: cool danke. spare ich dann iwie Geld??


    @absolute: hängt doch vom vertrag ich habe glaube ich 3 Monate kündigungsfrist...
    Ich schulde dem leben das Glänzen in meinen Augen



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  2. #5797
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Zitat Zitat von schmuggelmaeuschen Beitrag anzeigen


    @absolute: hängt doch vom vertrag ich habe glaube ich 3 Monate kündigungsfrist...
    Ja eben, hängt vom vertrag ab, da kann doch die ZVS nix für?



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  3. #5798
    examinierte Laborratte Avatar von schmuggelmaeuschen
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    es geht prinzipell und die mit 3 monatsfristen ( und soweit ich weiß, sind das die meisten Verträge) und da würde sich die ZVS keinen Zacken aus der Krone brechen die Zulassungsbescheide für die Wartezeit 3Monate vor Semesterstart zu verschicken, bei den aktuellen Zahlen, könnten die das ja sogar Jahre im vorraus tun
    Ich schulde dem leben das Glänzen in meinen Augen



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  4. #5799
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Zur Not gibt es immer den Auflösungsvertrag. Die ZVS richtet sich nunmal in 80% der Fälle an Leute, die KEINEN Job haben ;)



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  5. #5800
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    @schmuggelmäuschen: Ich nehme mal an Du arbeitest VZ in einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis mit GKV. Somit bist Du faktisch bis zum Vertragsende Krankenversichert, die Beiträge für die GKV und PKV werden von Deinem Brutto-Gehalt ja sowieso abgezogen. Wahrscheinlich würde Dich die studentische KV danach günstiger kommen, nur kann man solange man sich noch offiziell in einem VZ-Arbeitsverhältnis befindet (bzw. mehr als 20h/ Woche Arbeitsverhältnis) nicht auf die studentische KV berufen. Die Studentische KV+PV beläuft sich aktuell auf ca. 77,90 Euro/Monat. Wenn Du älter als 30 bist oder das 14. Fachsemester überschritten hast kostet der Spaß aktuell ca. 150 €/ Monat



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