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Ich hatte mal eine Patientin, die ich nach Entlassung aus dem KH rückwirkend 2 Tage krankgeschrieben habe (kam erst 2 Tage später zu mir wegen Feiertag und Urlaub usw). Da hat die Kasse einen Riesenaufstand gemacht und die rückwirkende AU nicht anerkannt. Für den Feiertag hätte sie sich eine AU in der Notaufnahme/KV-Dienst holen sollen und an meinem Urlaubstag zur Vertretung gehen. Das mit der Vertretung haben wir im Nachhinein noch geregelt. Aber den anderen Tag direkt nach Entlassung aus dem KH haben sie nicht bezahlt. Seit dem bin ich vorsichtig mit rückwirkenden AU.