Das ist mir schon klar, dass er das meinte. Aber wie genau geht man dann vor?
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Zitat von Evil
Das ist mir schon klar, dass er das meinte. Aber wie genau geht man dann vor?
Man wendet sich an die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter. Das ist aber nur sinnvoll, wenn die auch wirklich durchschlagskräftig und handlungswillig sind. Alternativ an die zuständige Berufsgenossenschaft mit der vergifteten Frage, wie man denn seine Mitwirkungspflichten zu bestimmungsgemäßen Anwendung erfüllen soll, wenn die Arbeitgeberin weder Gefährdungsbeurteilungen hat noch die Tragezeitenbestimmungen einhalten will und (hier doof stellen - die BG haftet immer und nimmt Regress beim Arbeitgeber) frage nach, welche Auswirkungen das auf den Versicherungsschutz hat. Dabei unbedingt den täglichen Ablauf schildern und die Information und Reaktion der Arbeitgeberin.
Zitat von Evil
Auf den Homepages der Unfallversicherungsträger finden sich deren Ansprechpartner für Prävention- dahinter verbergen sich die Aufsichtspersonen. Entweder ruft man einfach mal den an, den man für seine Region findet oder man nimmt die Hotline.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
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So, ab morgen herrscht bei uns im Klinikum wieder Besuchsverbot. Klammheimlich freue ich mich ja ein bißchen drüber.
"Werdet erstmal Chirurgen, und dann sprecht wieder..."