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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #39626
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    Aber solche Auflösungsverträge sind doch Scheiße für den Lebenslauf



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  2. #39627
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    § 35
    Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    (1) Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses be-
    trägt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2
    Im Übrigen beträgt
    die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
    bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
    von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
    von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
    von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
    von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
    von mindestens 12 Jahren 6 Monate
    zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
    (2) 1Arbeitsverhältnisse von Ärztinnen und Ärzten, die das 40. Lebensjahr vollendet
    haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden,
    können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) von mehr als 15
    Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt wer-
    den. 2Soweit Ärztinnen und Ärzte nach den bis zum 30. September 2005 gel-
    tenden Tarifregelungen unkündbar waren, verbleibt es dabei.
    (3) 1Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zu-
    rückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. 2Unberücksichtigt bleibt die
    Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 29, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor An-
    tritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse
    anerkannt. 3Wechseln Ärztinnen und Ärzte zwischen Arbeitgebern, die vom
    Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei
    dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt ent-
    sprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeit-
    geber.



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  3. #39628
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    Mitglied seit
    31.01.2020
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    Laut Gesetz passt es wenn die kündigen am 1.7 eingereicht wird und den letzten Arbeitstag den 31.7
    Oder verstehe ich das falsch



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  4. #39629
    Gold Mitglied
    Mitglied seit
    14.04.2019
    Beiträge
    432
    dir wird aber auch nicht langweilig, oder?
    ich finds "Scheiße" wenn Leute in Internet Foren herumtrollen.



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  5. #39630
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Zitat Zitat von Moni Ka Beitrag anzeigen
    Laut Gesetz passt es wenn die kündigen am 1.7 eingereicht wird und den letzten Arbeitstag den 31.7
    Oder verstehe ich das falsch
    Woher sollen wir wissen, wie lange deine „Freundin“ in dem Haus beschäftigt ist?
    Und ein Monat ist ein Monat. Nicht 30 Tage…
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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