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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41421
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
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    5. WBJ Psychiatrie
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    Dann schaut man halt nach... ist ja eigentlich keine Hexerei



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  2. #41422
    Diamanten Mitglied
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    Beiträge
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    Ich finde, in die Leitlinien kann/sollte JensKI gucken, kurz bevor er dann tatsächlich anfängt internistisch zu arbeiten.
    Wenn er erst 1,5 Jahre was anderes macht, ist das zum jetzigen Zeitpunkt doch gar nicht notwendig.
    Wie gesagt: die Lernkurve in der ersten Zeit als Stationsarzt ist sowieso steil....ich finde, es würde reichen wenn er sich dann damit beschäftigt, wenn es ansteht.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  3. #41423
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
    Mitglied seit
    16.03.2020
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    Leitlinien finde ich auch zu detailliert für diesen Zweck. Aber hin und wieder mal einen Fall aus einem Fallbuch nachlesen, einfach um ein wenig "drin" zu bleiben, ist sicherlich nicht verkehrt und kaum Aufwand.



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  4. #41424
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von dgdna Beitrag anzeigen
    Ich bin hier auf folgendes gestoßen:



    Wenn ich das richtig verstehe, dann müsste man als Pflichtversicherter in der KV der Rentner mit 1.900€ Versorgungsbezügen und 100€ Alibi-DRV-Rente den vollen KV-Beitragssatz für die Versorgungsbezüge zahlen, aber nur die Hälfte für die kleine Rente. 0,146*1900 + 0,073*100 = 284,7€ KV gegenüber 0,146*2000 = 292€, wenn man nur 2.000€ Versorgungsbezüge bekommt und freiwillig versichert ist.

    Übersehe ich etwas? Das lohnt sich doch anscheinend für die meisten nicht. noch ein Link
    Ja, genau, so verstehe ich es leider auch. Also der vergünstigte Beitrag gilt nur für den Anteil der Rente den man aus der DRV bezieht.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  5. #41425
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Schon wieder woanders
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    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Ja, genau, so verstehe ich es leider auch. Also der vergünstigte Beitrag gilt nur für den Anteil der Rente den man aus der DRV bezieht.
    Also lohnt sich die Mühe nicht wirklich?!
    Don't be afraid of work - fight it!!





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