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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41876
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von Stuntman Mike Beitrag anzeigen
    Das ist dann aber auch irgendwo selbstgewählt… ich habe schon vor 2 Jahren meine Stunden reduziert und arbeite im Schnitt 140 h/Monat. Das lustige ist, dass man aufgrund der Steuerprogression kaum weniger verdient…
    Klar könnte ich jetzt reduzieren, aber es geht nur noch um Monate bis zu der dämlichen Prüfung. Dazu wird es ja nicht besser, unsere 80%-Kräfte stehen dann nicht bei 230 geplanten Stunden, sondern 190 und dürfen sich den Mist dafür noch länger antun.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  2. #41877
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    Da ich gerade offensichtlich ne richtige Pechsträhne erwischt habe und nun in die 8. Woche Krankmeldung reinrutsche, wollte ich fragen, ob jemand weiß, wie das mit der Zeit über die 6 erlaubten Wochen hinaus gehandhabt wird?

    Ich benötige ein Jahr Innere für den Facharzt Allgemeinmedizin (Ba-Wü) und würde jetzt sozusagen einfach die zwei Wochen "nacharbeiten" und nach 1 Jahr und 2 Wochen in der Klinik kündigen und dann den nächsten Weiterbildungsabschnitt beginnen. Funktioniert das so oder habe ich irgendeinen Denkfehler? Habe keine Lust am Ende nochmal Minimum 3 Monate Innere nachholen zu müssen deswegen. Hat da jemand Erfahrung, ob es da Probleme bei der Anmeldung zur Prüfung später geben kann?



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  3. #41878
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    Was redest du von 6 Wochen Frist? Ich kenne da nichts Offizielles.
    In den Fällen, in denen ich mehrmonatige Erkrankungen mitbekommen habe, war im Weiterbildungszeugnis nie die Rede davon, dass derjenige eine Zeit lang krank ausgefallen ist.



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  4. #41879
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Schon wieder woanders
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    Prinzipiell müssen mehr als 6 Wochen Fehlzeit nicht für die WB anerkannt werden (siehe WBO!), aber ich hatte meinen damaligen Chef mal danach gefragt und er meinte, da müsste schon deutlich mehr passieren, dass man da jemandem einen Strick draus dreht.
    Kommt natürlich immer auf den Chef an, aber am Ende zählt das, was bescheinigt wird.
    Besprich die Angelegenheit am besten mal mit Deinem Chef!

    Ich habe es auch noch nie erlebt, dass jemand die Krankzeiten nacharbeiten musste. Aber irgendeinen wird es immer zuerst treffen.

    PS: das war der erste google-Treffer:
    Düsseldorf, 12.7.2022.
    Zudem gab es Änderungen bei der Anrechenbarkeit von Fehlzeiten auf die Weiterbildung (§ 4 WBO). Danach gilt eine Unterbrechung wegen Krankheit oder Mutterschutz von nicht mehr als sechs Wochen pro Kalenderjahr grundsätzlich nicht mehr als Fehlzeit.
    Hier noch ein Link von der Ärztekammer, wie es in Hessen gehandhabt werden soll: Klick
    Geändert von Moorhühnchen (28.03.2023 um 17:30 Uhr)
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  5. #41880
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    Laut der Ärztekammer BaWü ist das wohl so geregelt... Siehe auch hier: https://www.medical-tribune.de/praxi...rbeiten-lassen

    Der Knackpunkt ist dass ich mit dem Chef noch nie wirklich viel Kontakt hatte, da ich im Januar erst in das Haus gewechselt bin aufgrund der Schließung des alten Hauses. Ich kann daher den Chef auch nicht wirklich einschätzen. Vielleicht bin ich auch zu paranoid aber ich kann ihn halt diesbezüglich nicht einschätzen und mag jetzt nach der langen Krankschreibung auch nicht direkt mein erstes Gespräch mit dem Thema Kündigung anfangen.



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