- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Da muss man zwei Dinge unterscheiden:
Das ius practicandi bekommt man nach wie vor erst, sobald man Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt ist. Daran hat sich nichts geändert.
Der Turnus (Abschluss Arzt für Allgemeinmedizin, früher 3 Jahre lang) war meines Wissens nie eine rechtliche Voraussetzung um eine Facharztweiterbildung zu starten. Aber früher war die Stellensituation so, dass man oft de facto erst dann eine Chance auf eine Facharztweiterbildungsstelle hatte, wenn man den Turnus hatte. Das ist heute ganz anders. Heute gibt es genug Leute, die auch in beliebten Fächern direkt nach der Basisausbildung eine Facharztweiterbildungsstelle in ihrem Wunschfach bekommen.
Die Basisausbildung (neun Monate Innere und Chirurgie) ist heute formal Teil (fast) jeder Facharztweiterbildung. Auch wenn man sich in der Regel am Anfang nur für die Basisausbildung bewirbt, und sich dann während der Basisausbildung für die Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin ("Turnus") oder die Facharztweiterbildung bewirbt. Eingeführt wurde die Basisausbildung 2015.