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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Guest
    Hallo Leute,

    ich hätte eine sehr wichtige Frage an euch. Stimmt es, dass man nur dann einen Studienplatz einklagen kann, wenn man davor noch nie studiert hat?
    Danke sckon mal im voraus.

    Tina



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  2. #2
    Redaktion MEDI-LEARN Avatar von DoktorW
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    das habe ich noch nie gehoert?!

    wer sagt so was?

    gruss
    DoktorW
    Der Pessimist sieht nur die dunkle Seite der Wolken und jammert. Der Philosoph sieht beide Seiten und zuckt die Achseln. Der Optimist sieht die Wolken gar nicht - er geht auf ihnen spazieren.



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  3. #3
    Diamanten Troll
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    mir wär das auch neu. Nette Signatur übrigens Wchen. Und so kreativ
    Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg.



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  4. #4
    Redaktion MEDI-LEARN Avatar von DoktorW
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    ich war schon immer kreativ.... weißt Du doch


    aber weil Du es bist, änder ich sie wieder (bald....)

    gruss
    Wchen (wie süß)
    Der Pessimist sieht nur die dunkle Seite der Wolken und jammert. Der Philosoph sieht beide Seiten und zuckt die Achseln. Der Optimist sieht die Wolken gar nicht - er geht auf ihnen spazieren.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Hallöchen liebe Leute...

    Also auch wenn euch das alles sehr neu ist, muss ich diese Aussage leider bestätigen....

    Man kann tatsächlich nur dann klagen, wenn man zuvor noch nie einen Platz gehabt hat.

    Das liegt daran, dass jede Uni die verklagt wird, eine eidesstattliche Versicherung fordert, dass man weder aktuell noch jemals in der Vergangenheit immatrikuliert war.....

    In Deutschland gibts bei den ZVS-Fächern nur eine Chance auf nen Platz, ist die Weg, dann wars das für den Studiengang....

    Das ist auch gut so, sonst würden sich irgendwann alle Anwärter, die die Voraussetzungen erfüllen je nach Lust und Laune an und abmelden......würde wohl großes Chaos nach sich ziehen....

    Also machts gut.....und Kopf hoch...



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