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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Göttingen Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    Also ich bin da durch nen Bekannten auf etwas gestoßen, was ich nicht verstehe. Mein Bekannter kommt aus NRW und ist schon länger Arzt, hat aber in München studiert. Er hat behauptet, dass er dort einen Studienplatz bekommen hat, weil er nach München gezogen ist und bei der Bewerbung schon dort gemeldet war. Dort gelte irgendeine Regelung, aufgrund derer ihm ein Studienplatz zugestanden sei. Dazu muss ich sagen, dass er schon fertig studiert hat und dies schon etwas her ist.
    Ist da was dran? Gelten in Bayern besondere Regelungen? Worum könnte es sich in diesem Fall handeln? Ich werde da einfach net schlau was er da gemeint hat. Könnte des auch was mit der Ortspräferenz zu tun haben? Ich hoffe ihr könnt mir helfen dies zu klären.



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  2. #2
    Whity85
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    47
    ich denke mal er hat damals nen studienplatz in münchen bekommen weil er ein besonderes sozialkriterium für münchen hatte.(ich glaube es ist sozialkriterium 4). das sozialkriterium bekommt man wenn man sich an der heimatnächsten uni bewirbt und noch bei den eltern wohnt. mit sozialkriterium 4 bekommt man dann eher nen platz als mit sozialkriterium 5 (alle übrigen). allerdings ist das alles nur in nem gewissen rahmen. man musste beim alten system erstmal in der landesquote zugelassen werden um nen platz zu bekommen. wurde man zugelassen, wurde man bevorzugt an die heimatnahste uni verteilt. ich glaub bei dem neuen system spielt das nur in der abibestenquote ne rolle.
    das ist die einzige erklärung die mir einfällt.
    lg
    Die Einen sagen so und die Anderen sagen so...



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Whity85
    ich glaub bei dem neuen system spielt das nur in der abibestenquote ne rolle.
    Ja, das glaube ich auch. Ich wohne ja in München, habs an erster Ortspräferenz und auch in der Bewerbung vermerkt. Bekommen habe ich trotzdem nichts (hab 1,7, Auswahlgrenze war 1,6 und bin 300 Plätze hinterm Grenzrang).



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