Genauere Auskunft erteilt das dafür zuständige Landesprüfungsamt. In der Regel ist das einreichen von den entsprechenden Scheinen und Studienbüchern notwendig, zusammen mit einem(meistens) formlosen Antrag auf Anerkennung bisheriger Studienleistungen.
Was anerkannt wird und was nicht, darüber kann man nur spekulieren. Meistens werden erbrachte Leistungen zwar anerkannt, nicht jedoch auf die entsprechenden Prüfungen/Examina. Bekommt man z.B. Physik anerkannt, bräuchte man nicht mehr an der Uni die Vorlesung/Praktikum zu machen und die Klausur zu schreiben, von den Physikfragen im Physikum befreit das aber NICHT.
Des weiteren werden keine Studienleistungen aus dem klinischen Abschnitt anerkannt, solange man nicht das Physikum bestanden hat. Sprich, jemand der Mikrobiologie und Immunologie in seinem Studium gemacht hat, kann ein Antrag auf Anerkennung der Leistungen nur NACH Ablegen des Physikums stellen. Eigentlich unsinnig, diese Regelung, aber was soll's. Weitaus schlimmer ist es, daß einige Landesprüfungsämter in so einer Situation darauf NICHT hinweisen und einen darüber im Dunklen lassen.