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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    JanBauch
    Guest
    hi,
    wollte bafög beantragen. nun muss man ja auch sein eigenes vermögen mit angeben. ab welchem betrag rechnet das bafög-amt das geld auf giro oder sparkonto als vermögen?

    oder sollte man einfach so wenig wie möglich geld auf dem konto haben?



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  2. #2
    Avatar von Pünktchen
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    Hi Jan

    also dein Vermögen ist nicht nur das was du an Geld auf dem Giro konto hast, sondern alles!!! auch Sparbriefe und nicht angelegtes Geld in deinem Sparstrumpf. Also es bringt die nichts dein Konto auf einen kleinen Betrag runter zu fahren, denn die Banken sind für das Bafög-Amt eh ein offenes Tor zur Zeit.

    Du darfst an Vermögen besitzen (egal ob einem oder mehreren Konten) 5.200Euro wenn du kinderlos und unverheiratet bist. Alles was drüber ist wird auf dein Bafög anteilig angerechnet!

    Nachzu lesen unter http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php

    Dort findest du fachkompetente Antworten


    Gruss
    pünktchen

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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von phil1234
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    Vermögen (juristisch) = Alle geldwerten Rechte

    also auch Eigentum an Immobilien, Aktien, Fernseheren, Büchern, Schreibtischen, Lampen, Büroklammern....


    Jura ist doch praktisch
    ..... und während in Villabajo noch geputzt wird, kann Villariba wieder feiern.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von SkyFlya
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    Also alles schön rechtzeitig auf Papas Konto rüberscheffeln oder ausgeben
    Das Gefühl von Gesundheit erwirbt man sich nur durch Krankheit.
    Georg Christoph Lichtenberg (1742 - 1799)



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  5. #5
    Avatar von Pünktchen
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    Zitat Zitat von phil1234
    Vermögen (juristisch) = Alle geldwerten Rechte

    also auch Eigentum an Immobilien, Aktien, Fernseheren, Büchern, Schreibtischen, Lampen, Büroklammern....


    Jura ist doch praktisch
    Im BaFög Sinne aber ist das nicht wirklich so....dein Auto, deine Einrichtung dein Fernseher, dein Computer wird nicht angesehen in diesem Rahmen, aber wenn dir ein Grundstück irgendwo überschrieben wurde, dann das schon...


    @skyflya
    Du rufst zum Betrug auf und das ist nicht rechtens.

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