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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Ich studiere zur Zeit Molekularbiologie in Österreich. Habe enorm viel Chemie (Biochemie, Organische und Anorganische Chemie, Chemische Übungen, usw.)und auch Genetik, u.a.. Ich will nach diesem Studium noch Medizin machen, am Besten in Deutschland. Mehrere Leute haben mir erzählt, ich würde 2 Jahre anerkannt bekommen, zumindest mal die ganzen chemischen Sachen. Stimmt das wirklich mit den 2 Jahren und wenn ja, bezieht sich das auf das ganze Studium oder auf Vorklinik? Angenommen das stimmt, welche Scheine muss ich dann noch machen, und wie lange brauche ich dazu? Ich mein, Anatomie ist ja obligatorisch, aber muss ich da 4 Semester Anatomie machen, oder kann ich die Prüfung irgendwann mal abschließen? Ich muss das Physikum auch noch machen, oder?
    Vielen Dank schonmal im Voraus!!



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  2. #2
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Du kannst Scheine anerkannt bekommen, aber keine Jahre. Wenn du Glück hast werden dir die Scheine für Chemie, Biochemie, Bio? anerkannt. Dann würden dir immer noch Physik, Physiologie, Histologie, Anatomie, Psychologie, Terminologie, die Integrierten klinischen Seminare usw. fehlen. Je nach Uni wirst du mit mindestens 2 Semestern rechnen müssen, wohl eher 3.

    Zitat Zitat von Approbationsordnung
    Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen
    (1) Bei Studierenden, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder heimatlose Ausländer im Sinne des
    Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 243-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom
    3. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3306), sind, rechnet die nach Landesrecht zuständige Stelle auf die in dieser Verordnung vorgesehene Ausbildung, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise an:
    1. Zeiten eines im Inland betriebenen verwandten Studiums,
    2. Zeiten eines im Ausland betriebenen Medizinstudiums oder verwandten Studiums.
    (2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 erkennt
    die nach Landesrecht zuständige Stelle Studien- und Prüfungsleistungen
    an, die im Rahmen eines Studiums nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 abgelegt worden sind. Dies gilt nicht für Studien- und Prüfungsleistungen, die das Studium
    abschließen oder die bereits Gegenstand einer inländischen Prüfung waren und endgültig nicht bestanden worden sind.
    (3) Bei anderen Studierenden können die in Absatz 1 genannte Anrechnung und die in Absatz 2 genannte Anerkennung erfolgen.
    (4) Die Anrechnung oder Anerkennung erfolgt auf Antrag. Zuständig für die Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 3 ist die zuständige Stelle des Landes, in dem der Antragsteller für das Studium der Medizin eingeschrieben
    oder zugelassen ist. Bei Studierenden, die eine Einschreibung oder Zulassung für das Medizinstudium bei einer Universität im Inland noch nicht erlangt haben, ist die zuständige Stelle des Landes zuständig, in dem der
    Antragsteller geboren ist. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, so ist die zuständige Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.
    Sprich, das für dich zuständige LPA entscheidet was dir anerkannt wird.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

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    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    11.04.2005
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    das heißt praktisch, ich muss alle scheine machen, bis auf die die ich anerkannt bekommen habe, ich muss jedoch fürs Physikum die anerkannten Fächer genauso gut können, oder?



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  4. #4
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Facharzt
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    Ja genau.
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  5. #5
    Ex Studienplatz Anwärter Avatar von Notdoc
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    Irgendwo im nirgendwo
    Semester:
    Es fängt immer wieder neu an
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    Du weisst aber, dass für Zweitstudienbewerber andere Zulassungsregeln gelten, als fürs Erststudium.
    Lebe nicht um zu arbeiten, arbeite um zu leben.

    Ich zahle nicht! Der Thread zur Aktion



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