Vorauswahl
Die ZVS führt im Auftrag der Universität Tübingen ein Vorauswahlverfahren mit dem Kriterium
1. Ortspräferenz
durch.
Auswahlkriterien
der
Hochschule
Im Hochschulverfahren wird nach der Abiturdurchschnittsnote entschieden. Einen Notenbonus von 0,2 erhalten Bewerber, die eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem medizinischen Beruf und zusätzlich eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit nachweisen können. Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Berufstätigkeit entsprechend.
Als Berufsausbildung und Berufstätigkeit werden anerkannt:
* Krankenpfleger, Krankenschwester,
* Medizinisch-Technische Assistent/in (MTA),
* Pharmazeutisch-Technische Assistent/in (PTA),
*Radiologisch-Technische Assistent/in (RTA),
* Arzthelfer/in,
*Hebamme,
* Logopäde/in,
* Ergotherapeut/in,
* Rettungsassistent/in,
*Altenpfleger/in,
*Physiotherapeut/in,
*Homöopath/in,
*Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
*Zahnarzthelfer/in.
Stichtag für die zweijährige Berufstätigkeit ist der 31. März 2006.
Die erforderlichen Nachweise müssen der ZVS spätestens am
15. Januar 2006 vorliegen.
Eine zusätzliche Bewerbung bei der Universität ist nicht erforderlich.