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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    30.10.2005
    Ort
    Tübingen
    Semester:
    nochnicht
    Beiträge
    2
    Leute ich brauche eure Hilfe. Ich möchte unbedingt in Tübingen Medizin studieren und muss auch wegen ner Krankheit in Behandlung dort. jetzt brauch ich ein Gutachten wo drinsteht dass ich nur in Tü behandelt werden kann. Hat jemand von Euch Erfahrung mit sowas und kann mir sagen was da genau rein muss in das Gutachten? Das wäre echt spitze.



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  2. #2
    Ex Studienplatz Anwärter Avatar von Notdoc
    Mitglied seit
    31.08.2004
    Ort
    Irgendwo im nirgendwo
    Semester:
    Es fängt immer wieder neu an
    Beiträge
    1.608
    Zitat Zitat von ZVS
    1. Gesundheitliche Gründe

    Zwingende Bindung an den gewünschten Studienort
    aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen,
    soweit nicht bereits Schwerbehinderung vorliegt.
    Diese zwingende Bindung muss mit einem fachärztlichen
    Gutachten begründet werden, aus dem sich
    nachvollziehbar ergibt, aus welchen Gründen eine
    ärztliche Behandlung zwar am gewünschten Studienort,
    nicht aber an einem anderen Studienort
    möglich ist; einfache ärztliche - auch fachärztliche -
    Bescheinigungen und Atteste reichen nicht aus. Das
    fachärztliche Gutachten muss die Bezeichnung der
    Krankheit, unter der die Bewerberin / der Bewerber
    leidet, enthalten.

    http://www.zvs.de/Service/Download/S07.pdf
    Die Sachlage ist doch eingentlich eindeutig.

    Ich bezweifle zwar, dass du nachweisen kannst, dass du nur in Tübingen behandelt werden kannst, aber wenn dem so ist, sollte es kein Problem sein den Antrag anerkannt zu bekommen.
    Lebe nicht um zu arbeiten, arbeite um zu leben.

    Ich zahle nicht! Der Thread zur Aktion



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  3. #3
    =Y= Avatar von little_lunatic
    Mitglied seit
    16.03.2005
    Ort
    Frankfurt
    Semester:
    Alle
    Beiträge
    7.005
    weil´s grad gut zum thema passt: hab neulich per email bei der zvs angefragt, wär aus den infomerkblättern und so nicht schlau geworden, wie das ist, wenn man während des abis in psych. behandlung war (wär nen befund also vorhanden) und deshalb schlechtere leistung -blabla- ob und was für ein antrag das wäre UND ob man den antrag zusätzlich oder statt der "normalen" bewerbung laufen lässt.

    als erstes hab ich über eine woche gewartet - null reaktion. email-probleme gabs auch keine. hab also ne 2. email geschrieben dass ich mich freuen würde wenn zumindeste eine reaktion käme ob die email denn angekommen ist. als antwort kam folgendes:

    "Sehr geehrte Frau xyz,

    beachten Sie bitte, dass Detailinformationen bei der ZVS nicht mehr
    angefordert und durch Postversand verschickt werden können; bei Interesse
    müssen Sie also den Weg über das Internet nehmen und sich die Informationen
    als .pdf-Datei herunterladen.
    Die Sonderanträge fin den Sie unter Sonderdrucke S7.

    Mit freundlichen Grüssen

    Battenfeld
    Gruppe22"
    meine reaktion: HÄ?!?! bin ich zu blöd oder steckt in der antwort wirklich null info drin?



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  4. #4
    neonröhrengebräunt Avatar von Xylamon
    Mitglied seit
    18.06.2005
    Ort
    war mal Göttingen
    Semester:
    FA Anästhesie
    Beiträge
    2.661
    Schick nochmal ne Email ;) und erklär dadrin alles doppelt und dreifach. Wenn das nicht reicht, denk dir nen anderen Namen für dich aus und versuchs bei einer anderen Gruppe...
    As we move on, as we progress...
    To increase the pressure, ease the stress...
    And what you hear is not a test...
    Oh YES



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    24.03.2005
    Ort
    Leipzig
    Semester:
    2.
    Beiträge
    78
    oder zeig mal ein bisschen mumm und ruf an!



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