Das gilt für früher. Da dies aber gegen die EU-Richtlinie 78/687/EWG zur "Erlangung zahnärztlicher Diplome" verstößt und diese Richtlinie vom EUGH 2003 (EuGH, AZ.: C-35/02) bestätigt wurde, gilt das nicht mehr. Also ist die Aussage Blödsinn.Zitat von Fraggle